9619/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.01.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am      Jänner 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0231-I/4/2011

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9735/J vom 10. November 2011 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 6. und 9. bis 11.:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich Neubesetzungen wie auch die Schaffung von neuen Positionen im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen nach dem Personalplan, dem entsprechenden Ministerratsbeschluss betreffend Personaleinsparungen des Ressorts, den Ressortbedürfnissen und nach natürlichen Abgängen gerichtet haben bzw. richten. In diesem Sinne hat sich das Bundesministerium für Finanzen an alle diese Vorgaben gehalten.

 

Folgende Neubesetzungen – beschränkt auf Leitungsfunktionen gemäß § 2 des Ausschreibungsgesetzes 1989 (AusG) – wurden in der Zeit vom 1. Jänner 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009 in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen vorgenommen:


Leitung der Abt., Gruppe, Sektion

Name

bestellt mit

frühere Funktion

Abteilung III/3

Dr. Günther Schönleitner

01.09.2009

Neueintritt

Abteilung VI/7

Mag. Karin Kufner

26.11.2009

stv. Leiterin der Abteilung VI/7

Gruppe II/B

Dr. Friederike Schwarzendorfer

01.10.2009

Leiterin der Abteilung II/7

Sektion I

GS Hans-Georg Kramer, CFP

25.06.2009

Leiter der Gruppe II/B und Generalsekretär

Sektion V

Dr. Gerhard Popp

01.09.2009

Abteilungsleiter und stv. Sektionsleiter im BMLFUW

Sektion VI

Mag. Heinrich Treer

03.08.2009

Leiter der Abt. VI/7, Leiter der Gruppe VI/B und stv. Sektionsleiter im BMF

 

Bei den Funktionsbesetzungen laut obiger Aufstellung handelt es sich um eine Nachbesetzung nach einer Ruhestandsversetzung, weiters um drei Nachbesetzungen aufgrund von ressortinternen Arbeitsplatzwechseln der bisherigen Funktionsinhaber und um zwei Nachbesetzungen nach einem sonstigen Ausscheiden der bisherigen Funktionsinhaber.

 

Folgende Neubesetzungen – beschränkt auf Leitungsfunktionen gemäß § 2 des Ausschreibungsgesetzes 1989 (AusG) – wurden in der Zeit vom 1. Jänner 2010 bis einschließlich 31. Dezember 2010 in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen vorgenommen:

 

Leitung der Abt., Gruppe, Sektion

Name

bestellt mit

frühere Funktion

Abteilung II/5

Dr. Silvia Janik

28.12.2010

stv. Leiterin der Abt. II/10

Gruppe VI/B

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr

17.02.2010

Leiter der Abteilung VI/6

 

Bei den Funktionsbesetzungen laut obiger Aufstellung handelt es sich um eine Nachbesetzung nach einem sonstigen Ausscheiden des bisherigen Funktionsinhabers und um eine Nachbesetzung aufgrund eines ressortinternen Arbeitsplatzwechsels des bisherigen Funktionsinhabers.

 

Im Abfragezeitraum wurde im Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen in der Sektion I die „Stabstelle Suchtprävention und Suchtberatung“ mit Wirksamkeit vom 01.12.2010 neu eingerichtet; mit der Leitung dieser Stabstelle betraut wurde Dr. Doris Kohl mit 01.12.2010. Die Stabstelle Suchtprävention und Suchtberatung (Spielerschutzstelle) wurde gemäß § 1 Abs. 4 des Glücksspielgesetzes 2010 eingerichtet und ist mit Angelegenheiten des Spielerschutzes sowie der Spielerschutzprävention im österreichischen Glücksspielrecht befasst und unterstützt diesbezüglich auch die österreichische Glücksspielaufsicht in fachlicher Hinsicht. Bei der Leitung dieser Stabstelle handelt es sich nicht um eine Funktion im Sinne von §§ 2 ff des Ausschreibungsgesetzes, weshalb auch keine öffentliche Ausschreibung durchzuführen war.

 

Folgende Neubesetzungen – beschränkt auf Leitungsfunktionen gemäß § 2 des Ausschreibungsgesetzes 1989 (AusG) – wurden in der Zeit vom 1. Jänner 2011 bis einschließlich 1. November 2011 in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen vorgenommen:

 

Leitung der Abt., Gruppe, Sektion

Name

bestellt mit

frühere Funktion

Abt. VI/1

Dr. Susanne Baumann-Söllner

01.03.2011

Referentin im Ministerbüro; derzeit ist Dr. Baumann-Söllner Referentin im Kabinett der Frau Bundesministerin und auch Leiterin der Abteilung VI/1

Abt. VI/2

Mag. Rainer Pilz

01.03.2011

Fachexperte in der Sektion VI und stv. Leiter der Abt. VI/2

Gruppe VI/A

Dr. Stefan Melhardt

06.06.2011

Leiter der Abteilung VI/4

 


Bei den Funktionsbesetzungen laut obiger Aufstellung handelt es sich um zwei Nachbesetzungen nach einer ressortübergreifenden Versetzung der bisherigen Funktionsinhaberin und um eine Nachbesetzung aufgrund einer Ruhestandsversetzung des bisherigen Funktionsinhabers.

 

Im Abfragezeitraum wurde im Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen in der Sektion IV die „Stabstelle Finanzpolizei“ mit Wirksamkeit vom 01.04.2011 neu eingerichtet. Da es sich hierbei um ein Projekt handelt, ist die Einrichtung dieser Stabstelle mit einer Dauer von zwei Jahren befristet. Mit der Leitung dieser Stabstelle wurde Herr Wilfried Lehner mit 01.06.2011 betraut. Der Aufgabenbereich der Stabstelle Finanzpolizei umfasst neben dem Aufbau und der Erarbeitung der Strategie der Finanzpolizei im Wesentlichen die bundesweite Steuerung aller im Bereich der Führung der Finanzpolizei übertragenen Aufgaben. Zudem ist die Stabstelle auch zentrale Ansprechstelle in Angelegenheiten der Finanzpolizei für alle Behörden der öffentlichen Verwaltung und stellt die Koordination der Kommunikation sicher. Bei der Leitung dieser Stabstelle handelt es sich nicht um eine Funktion im Sinne von §§ 2 ff des Ausschreibungsgesetzes, weshalb auch keine öffentliche Ausschreibung durchzuführen war.

 

Im Bereich der nachgeordneten Dienstbehörden des Bundesministeriums für Finanzen sowie der Steuer- und Zollkoordination wurden folgende Leitungsfunktionen gemäß § 2 und 3 Ausschreibungsgesetz 1989 neu besetzt:

 

Funktion

Name

Bestellung mit Wirksamkeit vom

frühere dauernde Funktion

Vorstand/Vorständin Großbetriebsprüfung bundesweit

HR Mag. Hubert WOISCHITZSCHLÄGER

1. 1. 2009

Regionalmananger Steuer- und Zollkoordination – Region Mitte

Regionalmanager/in Steuer- u. Zollkoordi-nation – Region West

HR Mag. Walter OBERACHER

1. 1. 2009

Vorstand Zollamt Innsbruck

Vorstand/Vorständin Finanzamt Bregenz

HR Mag. Josef KLEBER

27. 2. 2009

Fachvorstand Finanzamt Feldkirch

Vorstand/Vorständin Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr

HR Mag. Peter DORNER

  6. 3. 2009

Leiter Großbetriebsprüfung Linz

Regionalmanager/in Steuer- u. Zollkoordi-nation – Region Mitte

HR Mag. Siegfried MANHAL

19. 5. 2009

Vorstand Finanzamt Gmunden Vöcklabruck

Vorstand/Vorständin Finanzamt Wien 1/23

HR Mag. Reinhard STÖGER

19. 5. 2009

Regionalverantwortlicher/

Teamleiter Groß-betriebsprüfung

Vorstand/Vorständin Finanzamt 9/18/19 Klosterneuburg

HR Mag. Martin SCHERMANN

19. 5. 2009

Abteilungsleiter Veranlagungsabteilung Finanzamt Wien 21/22

Vorstand/Vorständin Finanzamt Spittal Villach

HR Dr. Erich SCHURY

19. 5. 2009

Leiter Strafsachen Finanzamt Spittal Villach

Vorstand/Vorständin Finanzamt Salzburg-Land

HR Dr. Dagmar SINGER

16. 9. 2009

Referentin Interne Revision

Vorstand/Vorständin Steuerfahndung

HR Mag. Thomas EPPLY

  7. 9. 2009

Fachvorstand Finanzamt Wien 8/16/17

Vorstand/Vorständin Finanzamt Gmunden Vöcklabruck

HR Mag. Christine SAGEDER

16. 10. 2009

Fachvorständin Finanzamt Gmunden Vöcklabruck

Vorstand/Vorständin Finanzamt 8/16/17

HR Mag. Peter GROSCHEDL

12. 11.2009

Regionalverantwortlicher/

Teamleiter Groß-betriebsprüfung

Vorstand/Vorständin Zollamt Innsbruck

HR Dr. Erwin TRAWÖGER

 3. 12. 2009

Vorstand Finanzamt Innsbruck

Vorstand/Vorständin Finanzamt Deutsch-landsberg Leibnitz Voitsberg

HR Dr. Andrea FRIEDRICH

22. 4. 2010

Fachvorständin Großbetriebsprüfung

Vorstand/Vorständin Finanzamt Landeck Reutte

HR Hubert SCHEIBER

18. 6. 2010

Experte Spezial im Regionalmanagement West

Leiter/in bundesweiter Fachbereich Ein-kommen- u. Körper-schaftssteuern der Steuer- und Zollkoordination

HR Dr. Erika REINWEBER

14. 7. 2011

Fachexpertin Spezial Großbetriebsprüfung

 

Im Rahmen der Umsetzung der Reform der Großbetriebsprüfungen wurde mit 1. Jänner 2009 die Funktion des Vorstandes beziehungsweise der Vorständin der bundesweiten Großbetriebsprüfung – anstelle regionaler Vorstände beziehungsweise Vorständinnen von Großbetriebsprüfungen – geschaffen. Weiters wurde mit 1. Jänner 2011 das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel mit bundesweiter Zuständigkeit neu eingerichtet. Die Funktion des Vorstandes beziehungsweise der Vorständin wurde dabei nicht neu besetzt.

 

Zu 7.:

Derzeit ist nicht beabsichtigt, neue Referate, Abteilungen, Gruppen, Stabstellen oder Sektionen im Zuge einer Änderung der Geschäfts- und Personaleinteilung einzurichten.

 

Zu 8.:

Grundsätzlich ist vorauszuschicken, dass Handlungen von Unternehmensorganen nicht Gegenstand parlamentarischer Anfragen sein können. Das Interpellationsrecht kann sich bei einer wirtschaftlichen Tätigkeit durch Organe einer selbstständigen juristischen Person nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden. Insoweit sich die Fragestellungen in der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage daher auf Neubesetzungen oder Schaffung von neuen Funktionen auf die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Kapitalgesellschaften, Körperschaften etc., beziehen, wird im Einzelnen daher auf jene Leitungsfunktionen gemäß § 1 Stellenbesetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 26/1998, Bezug genommen, bei denen dem Bundesministerium für Finanzen eine Mitwirkung zukommt, sohin Leitungsfunktionen, die in der Ingerenz des Bundesministeriums für Finanzen liegen.

 

Funktion

 

bestellt

frühere Funktion

Monopolverwaltung GmbH (MVG)

DI Martina Reisenbichler

Beschluss vom

30. März 2010

zuletzt externe Tätigkeit

Österreichische Bundes-finanzierungsagentur (ÖBFA)

Mag. Klaus Kumpfmüller

Beschluss vom
26. Juli 2011

 

zuletzt externe Tätigkeit

 

Bei den angeführten Neubesetzungen der Geschäftsführerfunktionen war eine Stellenausschreibung gemäß § 1 des Stellenbesetzungsgesetzes erforderlich und wurde selbstverständlich auch durchgeführt.

 

Neue Positionen wurden im genannten Zeitraum nicht geschaffen.

 

Zu 12. bis 14.:

Jene Funktionen, bei denen nach den Bestimmungen der §§ 2 ff des Ausschreibungsgesetzes eine öffentliche Ausschreibung zu erfolgen hat, wurden selbstverständlich unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen auch ausgeschrieben. In den Ausschreibungskriterien waren neben den allgemeinen Voraussetzungen jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten enthalten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion oder dem Arbeitsplatz verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Diese besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten wurden in Übereinstimmung mit den in der Geschäftseinteilung vorgesehenen Aufgaben der jeweiligen Organisationseinheit festgelegt. Weiters wurde in den Ausschreibungen angeführt, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

 

Die Ausschreibungen wurden nach Möglichkeit drei Monate vor, spätestens jedoch innerhalb eines Monates nach Freiwerden der Funktionen oder des Arbeitsplatzes durchgeführt.


Weiters wurden gemäß § 7 des Ausschreibungsgesetzes dafür Begutachtungskommissionen im Einzelfall eingerichtet. Diese Begutachtungskommissionen bestanden – der vorzitierten Gesetzesbestimmung entsprechend – aus zwei von meinem Amtsvorgänger, DI Josef Pröll, als Leiter der zuständigen Zentralstelle bestellten Mitgliedern, von denen eines jeweils mit dem Vorsitz betraut war, sowie je einem Mitglied, das von der GÖD und ZAUS entsandt wurde. Weiters nahm jeweils die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen bzw. eine Vertreterin mit beratender Stimme teil.

 

Zu 15. und 16.:

Bei den oben angeführten Neubesetzungen wurden in zwei Fällen Personalberatungsunternehmen beigezogen: Im Fall der Besetzung der Position des Vorstandes beziehungsweise der Vorständin des Finanzamtes Salzburg-Land wurde die Firma Neumann International AG und im Fall der Besetzung der Funktion des Vorstandes beziehungsweise der Vorständin des Finanzamtes Spittal Villach die Firma Deloitte – Dr. Wentner und Mag. Havranek als Beratungsunternehmen beigezogen. Die Kosten beliefen sich im erstgenannten Fall auf € 6.079,13 und im zweiten auf € 13.800,--.

 

Zu 17.:

In den oben genannten Neubesetzungen kam es in keinem Fall zu Einsprüchen oder Beschwerden durch Personalvertretungen oder Betriebsratskörperschaften. Im Fall der Besetzung der Funktion des Vorstandes beziehungsweise der Vorständin des Finanzamtes Spittal Villach wurde seitens eines Mitbewerbers ein Antrag auf Überprüfung des Gleichbehandlungsgebotes an die Bundes-Gleichbehandlungskommission gestellt.

 

Zu 18. und 19.:

Innerhalb des Abfragezeitraumes vom 01.01.2009 bis einschließlich 01.11.2011 (Stichtag) endete die Funktion des Leiters der Sektion III durch Zeitablauf am 30.09.2009; der bisherige Amtsinhaber wurde in dieser Funktion mit Wirksamkeit vom 01.10.2009 für eine weitere Funktionsperiode weiterbestellt.

 

Weiters endete die Funktion des Stellvertreters des Leiters der Sektion V am 08.07.2009 durch Zeitablauf; der bisherige Amtsinhaber wurde in dieser Funktion mit Wirksamkeit vom 09.07.2009 für eine weitere Funktionsperiode weiterbestellt.

 

Zusätzlich wurde innerhalb des genannten Abfragezeitraumes der Übertritt des Leiters der Sektion IV in den Ruhestand auf Grund wichtiger dienstlicher Interessen gemäß § 13 Abs. 2 BDG jeweils für ein Jahr aufgeschoben, und zwar bis 31.12.2009, bis 31.12.2010 und bis 31.12.2011.

 

Bei den in der Ingerenz des Bundesministeriums für Finanzen liegenden Leitungsfunktionen gemäß § 1 des Stellenbesetzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 26/1998, wurden – anlässlich deren Wiederbestellung – die Dienstverträge mit den bisherigen Geschäftsführern der Bundesbeschaffung GmbH (Mag. Hannes Hofer, Mag. Andreas Nemec) und der Bundesrechenzentrum GmbH (Mag. Christine Sumper-Billinger, DI Roland Jabkowski) verlängert.

 

Weiters endete die Funktion des Präsidenten der Finanzprokuratur durch Zeitablauf am
30. April 2011; der bisherige Amtsinhaber wurde in dieser Funktion verlängert.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.