9627/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.01.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9767/J betreffend "die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts", welche die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 14. November 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Die Anzahl der Meldungen von Nebenbeschäftigungen gem. § 56 BDG 1979 stellt sich im Zeitraum von 1. Jänner 2010 bis 1. November 2011 wie folgt dar:

 

Zentralleitung: 45

bei- und nachgeordnete Dienststellen: 52

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Zwei gemeldete Nebenbeschäftigungen wurden aufgrund von § 56(2) BDG untersagt.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Überprüfung der gemeldeten Nebenbeschäftigungen erfolgt durch die jeweils zuständige Dienstbehörde.