9628/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.01.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0301-Pr 1/2011 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 9738/J-NR/2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Personalrochaden, Postenschacher und Versorgungsjobs in den Ressorts“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 6 und 10 bis 11:
Im Hinblick auf eine angestrebte Strukturverbesserung und einen effizienteren Ressourceneinsatz wurde im Bereich der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz mit Wirkung vom 1. Juli 2010 eine Organisationsänderung umgesetzt, die im Ergebnis unter anderem zur Zusammenlegung zweier Sektionen und Eingliederung einer Stabsstelle in eine bestehende Sektion geführt hat. Konkret waren damit folgende strukturelle Änderungen verbunden:
a) Transferierung der für Bau- und Budgetangelegenheiten zuständigen Fachabteilung in die Präsidialsektion, Einrichtung einer neuen Abteilung für Projekte, Strategien und Innovation (Abteilung Pr 8) sowie Zusammenführung der gesamten sachlichen und personellen Ressourcenverantwortung für den Bereich der Zentralstelle in der Abteilung Pr 1;
b) Eingliederung der vormaligen Stabsstelle Strafvollzug in die Sektion III, Einrichtung von Kompetenzzentren für Rechtsfürsorge sowie für Kinder und Jugendliche in der Abteilung III 4 und Zusammenführung der Verwaltungs- und Personalangelegenheiten aller Richterinnen und Richter, sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in einer einzigen Fachabteilung (Abteilung III 5);
c) Zusammenlegung der Straflegislativsektion (vormals Sektion II) mit der Sektion Straf- und Gnadensachen (Sektion IV) zur Sektion Strafrecht (Sektion IV „neu“) sowie Ausbau der Abteilung IV 5 zur zentralen Ansprechstelle für Großverfahren und berichtspflichtige Strafsachen.
In der nachstehenden Übersicht sind die im angefragten Zeitraum neu besetzten Positionen im Bundesministerium für Justiz-Zentralleitung unter Anführung der zuvor ausgeübten Funktion aufgelistet:
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Funktion |
Wirksamkeit |
Funktionsinhaber |
Zuvor ausgeübte Funktion |
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Leitung der Präsidialsektion |
1.5.2010 |
Sektionschef Dr. Josef Bosina |
Leiter der Abteilung Pr 2 |
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Leitung der Stabsstelle EU |
1.6.2010 |
Leitende Staatsanwältin Maga. Ingrid Sonnleitner |
Stellvertretende Leiterin der Stabsstelle EU |
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Leitung der Abteilung Pr 1 |
1.6.2010 |
Leitender Staatsanwalt Dr. Wolfgang Kirisits |
Leiter der Abteilung III 2 |
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Leitung der Abteilung III 1 |
1.6.2010 |
Leitender Staatsanwalt Mag. Gerhard Nogratnig |
Stellvertretender Leiter der Abteilung Pr 6 |
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Leitung der Abteilung III 5 |
1.6.2010 |
Leitende Staatsanwältin Dr. Ulrike Tessarek |
Leiterin der Abteilung III 4 |
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Leitung der Abteilung IV 1 |
1.6.2010 |
Leitender Staatsanwalt Dr. Christian Manquet |
Leiter der Abteilung II 1 (unverändert IV 1 neu) |
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Leitung der Abteilung IV 6 |
1.6.2010 |
Leitender Staatsanwalt Mag. Viktor Eggert |
Leiter der Abteilung IV 3 (unverändert IV 6 neu) |
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Leitung der Sektion IV |
1.9.2010 |
Sektionschef Mag. Christian Pilnacek |
Leiter der Abteilung II 3 |
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Leitung der Abteilung Pr 8 |
1.10.2010 |
Leitender Staatsanwalt Mag. Georg Stawa |
Referent in den Abteilungen Pr 1 und Pr 3 |
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Stellvertretung des Leiters der Präsidialsektion |
1.10.2010 |
Leitender Staatsanwalt Dr. Martin Schneider |
Leiter der Abteilung Pr 5 (unverändert) |
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Leitung der Abteilung Pr 2 |
1.10.2010 |
Leitende Staatsanwältin Dr. Gabriele Bajons |
Leiterin der Abteilung Pr 3 |
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Leitung der Abteilung III 2 |
1.10.2010 |
Leitender Staatsanwalt Mag. Oliver Kleiß |
Stellvertretender Leiter der Abteilung III 2 |
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Leitung der Abteilung III 4 |
1.10.2010 |
Leitender Staatsanwalt Mag. Andreas Sachs |
Stellvertretender Leiter der Abteilung III 4 |
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Leitung der Abteilung Pr 3 |
1.1.2011 |
Leitende Staatsanwältin Maga. Andrea Hahn |
Stellvertretende Leiterin der Abteilungen Pr 2 und Pr 3 |
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Stellvertretung des Leiters der Sektion IV |
1.1.2011 |
Leitende Staatsanwältin MMaga. Barbara Göth-Flemmich |
Leiterin der Abteilung IV 4 (unverändert) |
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Leitung der Abteilung IV 3 |
1.2.2011 |
Leitender Staatsanwalt Mag. Friedrich Koenig |
Oberstaatsanwalt der Korruptionsstaatsanwaltschaft |
Zu 7:
Nein.
Zu 8:
Die Justizbetreuungsagentur wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2009 als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet, um die Verfügbarkeit der für die Besorgung von Betreuungsaufgaben des Straf- und Maßnahmenvollzugs im Sinn des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. Nr. 144/1969, erforderlichen Personalressourcen zu gewährleisten (BGBl. I Nr. 101/2008). Gemäß § 7 Justizbetreuungsagentur-Gesetz waren die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der Justizbetreuungsagentur mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2009 zu bestellen. Die Geschäftsführung der Justizbetreuungsagentur wurde gemäß den Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes öffentlich ausgeschrieben, zum Geschäftsführer wurde Mag. Jürgen Atzlsdorfer bestellt.
Zu 9:
Keine dieser Positionen wurde mit Kabinettsmitarbeitern besetzt.
Zu 12 bis 14:
Nachbesetzungen von Sektions- bzw. Abteilungsleitungsfunktionen erfolgten nach öffentlicher Ausschreibung, wobei sich die Ausschreibungskriterien an den Erfordernissen der jeweiligen Stelle orientieren, sowie Befassung der im Bundesministerium für Justiz eingerichteten ad hoc-Aufnahmekommission nach dem Ausschreibungsgesetz bzw. der Personalkommission nach dem Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz. In diese Kommissionen wurden von der Bundesministerin für Justiz jeweils zwei Vertreter und von der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes sowie dem zuständigen Zentralausschuss je ein Vertreter entsandt.
Zu 15 und 16:
Zu all diesen Personalauswahlentscheidungen innerhalb meines Ressorts wurden keine Personalberatungsunternehmen beigezogen.
Zu 17:
Nach der Besetzung der mit der Funktion der Leitung der Abteilung III 1 des Bundesministeriums für Justiz verbundenen Planstelle eines Leitenden Staatsanwaltes brachte eine Mitbewerberin bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission einen Antrag gemäß § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz zur Feststellung einer Diskriminierung bzw. Verletzung des Frauenförderungsgebotes ein.
Zu 18 und 19:
Seit 1. Jänner 2009 sind keine Weiterbestellungen nach dem Ausschreibungsgesetz erfolgt.
Wien, . Jänner 2012
Dr. Beatrix Karl