9628/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

BMJ-Pr7000/0301-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 9738/J-NR/2011

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Personalrochaden, Postenschacher und Versorgungsjobs in den Ressorts“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6 und 10 bis 11:

Im Hinblick auf eine angestrebte Strukturverbesserung und einen effizienteren Ressourceneinsatz wurde im Bereich der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz mit Wirkung vom 1. Juli 2010 eine Organisationsänderung umgesetzt, die im Ergebnis unter anderem zur Zusammenlegung zweier Sektionen und Eingliederung einer Stabsstelle in eine bestehende Sektion geführt hat. Konkret waren damit folgende strukturelle Änderungen verbunden:


 

a) Transferierung der für Bau- und Budgetangelegenheiten zuständigen Fachabteilung in die Präsidialsektion, Einrichtung einer neuen Abteilung für Projekte, Strategien und Innovation (Abteilung Pr 8) sowie Zusammenführung der gesamten sachlichen und personellen Ressourcenverantwortung für den Bereich der Zentralstelle in der Abteilung Pr 1;

b) Eingliederung der vormaligen Stabsstelle Strafvollzug in die Sektion III, Einrichtung von Kompetenzzentren für Rechtsfürsorge sowie für Kinder und Jugendliche in der Abteilung III 4 und Zusammenführung der Verwaltungs- und Personalangelegenheiten aller Richterinnen und Richter, sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in einer einzigen Fachabteilung (Abteilung III 5);

c) Zusammenlegung der Straflegislativsektion (vormals Sektion II) mit der Sektion Straf- und Gnadensachen (Sektion IV) zur Sektion Strafrecht (Sektion IV „neu“) sowie Ausbau der Abteilung IV 5 zur zentralen Ansprechstelle für Großverfahren und berichtspflichtige Strafsachen.

In der nachstehenden Übersicht sind die im angefragten Zeitraum neu besetzten Positionen im Bundesministerium für Justiz-Zentralleitung unter Anführung der zuvor ausgeübten Funktion aufgelistet:

Funktion

Wirksamkeit

Funktionsinhaber

Zuvor ausgeübte Funktion

Leitung der Präsidialsektion

1.5.2010

Sektionschef Dr. Josef Bosina

Leiter der Abteilung Pr 2

Leitung der Stabsstelle EU

1.6.2010

Leitende Staatsanwältin Maga. Ingrid Sonnleitner

Stellvertretende Leiterin der Stabsstelle EU

Leitung der Abteilung Pr 1

1.6.2010

Leitender Staatsanwalt Dr. Wolfgang Kirisits

Leiter der Abteilung III 2

Leitung der Abteilung III 1

1.6.2010

Leitender Staatsanwalt Mag. Gerhard Nogratnig

Stellvertretender Leiter der Abteilung Pr 6

Leitung der Abteilung III 5

1.6.2010

Leitende Staatsanwältin Dr. Ulrike Tessarek

Leiterin der Abteilung III 4

Leitung der Abteilung IV 1

1.6.2010

Leitender Staatsanwalt Dr. Christian Manquet

Leiter der Abteilung II 1 (unverändert IV 1 neu)

Leitung der Abteilung IV 6

1.6.2010

Leitender Staatsanwalt Mag. Viktor Eggert

Leiter der Abteilung IV 3 (unverändert IV 6 neu)

Leitung der Sektion IV

1.9.2010

Sektionschef Mag. Christian Pilnacek

Leiter der Abteilung II 3

Leitung der Abteilung Pr 8

1.10.2010

Leitender Staatsanwalt Mag. Georg Stawa

Referent in den Abteilungen Pr 1 und Pr 3

Stellvertretung des Leiters der Präsidialsektion

1.10.2010

Leitender Staatsanwalt Dr. Martin Schneider

Leiter der Abteilung Pr 5 (unverändert)

Leitung der Abteilung Pr 2

1.10.2010

Leitende Staatsanwältin Dr. Gabriele Bajons

Leiterin der Abteilung Pr 3

Leitung der Abteilung III 2

1.10.2010

Leitender Staatsanwalt Mag. Oliver Kleiß

Stellvertretender Leiter der Abteilung III 2

Leitung der Abteilung III 4

1.10.2010

Leitender Staatsanwalt Mag. Andreas Sachs

Stellvertretender Leiter der Abteilung III 4

Leitung der Abteilung Pr 3

1.1.2011

Leitende Staatsanwältin Maga. Andrea Hahn

Stellvertretende Leiterin der Abteilungen Pr 2 und Pr 3

Stellvertretung des Leiters der Sektion IV

1.1.2011

Leitende Staatsanwältin MMaga. Barbara Göth-Flemmich

Leiterin der Abteilung IV 4 (unverändert)

Leitung der Abteilung IV 3

1.2.2011

Leitender Staatsanwalt  Mag. Friedrich Koenig

Oberstaatsanwalt der Korruptionsstaatsanwaltschaft

 

Zu 7:

Nein.

Zu 8:

Die Justizbetreuungsagentur wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2009 als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet, um die Verfügbarkeit der für die Besorgung von Betreuungsaufgaben des Straf- und Maßnahmenvollzugs im Sinn des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. Nr. 144/1969, erforderlichen Personalressourcen zu gewährleisten (BGBl. I Nr. 101/2008). Gemäß § 7 Justizbetreuungsagentur-Gesetz waren die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der Justizbetreuungsagentur mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2009 zu bestellen. Die Geschäftsführung der Justizbetreuungsagentur wurde gemäß den Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes öffentlich ausgeschrieben, zum Geschäftsführer wurde Mag. Jürgen Atzlsdorfer bestellt.

Zu 9:

Keine dieser Positionen wurde mit Kabinettsmitarbeitern besetzt.

Zu 12 bis 14:

Nachbesetzungen von Sektions- bzw. Abteilungsleitungsfunktionen erfolgten nach öffentlicher Ausschreibung, wobei sich die Ausschreibungskriterien an den Erfordernissen der jeweiligen Stelle orientieren, sowie Befassung der im Bundesministerium für Justiz eingerichteten ad hoc-Aufnahmekommission nach dem Ausschreibungsgesetz bzw. der Personalkommission nach dem Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz. In diese Kommissionen wurden von der Bundesministerin für Justiz jeweils zwei Vertreter und von der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes sowie dem zuständigen Zentralausschuss je ein Vertreter entsandt.

Zu 15 und 16:

Zu all diesen Personalauswahlentscheidungen innerhalb meines Ressorts wurden keine Personalberatungsunternehmen beigezogen.


 

Zu 17:

Nach der Besetzung der mit der Funktion der Leitung der Abteilung III 1 des Bundesministeriums für Justiz verbundenen Planstelle eines Leitenden Staatsanwaltes brachte eine Mitbewerberin bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission einen Antrag gemäß § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz zur Feststellung einer Diskriminierung bzw. Verletzung des Frauenförderungsgebotes ein.

Zu 18 und 19:

Seit 1. Jänner 2009 sind keine Weiterbestellungen nach dem Ausschreibungsgesetz erfolgt.

 

 

Wien,       . Jänner 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl