9630/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.01.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

 

Werner Faymann

bundeskanzler

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0191-I/4/2011

Wien, am 10. Jänner 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Strache, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. November 2011 unter der Nr. 9746/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Werbeaufwendungen im Bereich der sozialen Medien (social Me­dia) gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø Wie viele Personen sind damit betraut, den Auftritt des Bundeskanzlers Werner Faymann im Bereich der Social Media zu betreuen?

Ø Welchem Gehaltsschema unterliegen diese Personen und wie hoch ist deren jeweiliges Jahresgehalt?


Von den 8 MitarbeiterInnen im Bundespressedienst sind 2 beschäftigt, die Website, Facebook, Twitter und die App zu betreuen; die übrigen Personen sind zum weitaus überwiegenden Teil mit anderen Aufgaben des Bundespressedienstes befasst. Die betreffenden Personen stehen in unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen und sind bezugs­rechtlich in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1, v1, v2, und v3 einge­stuft. 1 Mitarbeiterin ist im Kabinett tätig.

 

Zu Frage 3:

Ø Wie hoch sind die Kosten, die durch Bereitstellung von Büroräumlichkeiten und für zur Ausübung ihrer Tätigkeit notwendigen Gerätschaften entstehen?

 

Die oben angeführten Personen hatten bereits vor der Befassung mit Social-Media Aufgaben einen Arbeitsplatz im Bundeskanzleramt, weshalb keine zusätzlichen Bü­roräumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Zu Frage 4:

Ø Welche Firma bzw. Firmen wurden jeweils mit der Erstellung der angeführten Apps für iPhone und Android-Handys beauftragt?

 

Der Best- und Billigstbieter des durchgeführten Vergabeverfahrens, die Bieterge­meinschaft DIMOCO Direct Mobile Communications GmbH und Skill3D Events and New Media GmbH, wurde mit diesen Leistungen beauftragt.

 

Zu Frage 5:

Ø Welchen finanziellen Umfang haben diese Aufträge jeweils?

 

Folgende – über Apps hinausgehende – und ausgeschriebene Leistungsteile werden derzeit in Anspruch genommen:

 

Leistung:

Preis exkl. USt. €

Jährliches Pauschalentgelt für das Projektmanagement/Projekt­organisation

€ 14.450,--

Einmaliges Pauschalentgelt für die Beratung der Social Media Policy und Social Media Guidelines

€ 3.965,--

Einmaliges Pauschalentgelt für die Erarbeitung der Design Styleguide für Social Media, Websites und Apps

€ 4.680,--

Einmaliges Pauschalentgelt für die Implementierung der Anwendung (Modul) Bundeskanzler (HBK)

€ 54.535,--

Einmaliges Pauschalentgelt für Mobile Tagging (Modul HBK)

€ 12.650,--

Einmaliges Pauschalentgelt für Integration 3D-Rundgang (Modul HBK)

€ 4.668,--

Einmaliges Pauschalentgelt für die Integration „Behördenfinder in App HBK“ (Modul HELP)

€ 4.000,--

Monatliches Pauschalentgelt für Betrieb und Wartung der Anwendung (Modul) HBK

€ 1.640,--

Monatliches Pauschalentgelt für Betrieb und Wartung der Anwendung (Modul) HELP

€ 240,--

 

Zu Frage 6:

Ø Wurden die Aufträge öffentlich ausgeschrieben?

 

Ja. Auf das Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntma­chung) fand das Bundesvergabegesetz 2006 für den Oberschwellenbereich Anwen­dung. Das Vorhaben wurde daher europaweit öffentlich ausgeschrieben.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Ø Wenn ja, welche Kriterien waren entscheidend und welche (namentlich zu nen­nenden) Firmen haben sich beworben?

Ø Wer bestimmte darüber, welche Firmen den Zuschlag am Ende erhielten?

 

Im Rahmen der ersten Stufe des Verhandlungsverfahrens sind 14 Teilnahmeanträge (Bewerbungen) im Bundeskanzleramt eingelangt. Die Bewerber wurden zunächst einer Eignungsprüfung in Bezug auf deren Befugnis, beruflichen Zuverlässigkeit, fi­nanziellen, wirtschaftlichen sowie technischen Leistungsfähigkeit unterzogen. Da­nach erfolgte anhand der in der Ausschreibung vordefinierten Kriterien die Auswahl der fünf bestgeeigneten Bewerber. Diese wurden mit einem konkreten Leistungsver­zeichnis zur Angebotsabgabe eingeladen. Die Angebote wurden gemäß den Zu­schlagskriterien bewertet. Danach fanden mit allen Bewerbern Verhandlungsge­spräche statt, deren Ergebnisse in ein endgültiges Leistungsverzeichnis einflossen. Die fünf bestgeeigneten Bewerber wurden hierzu aufgefordert ein „last and best offer“ abzugeben. Es haben jedoch nur vier Bewerber ein Angebot gelegt.

 

Die Bewertung der „last and best offer“ erfolgte nach folgenden in der Ausschreibung festgelegten Kriterien.


 

 

Nr.

Zuschlagskriterien

Gewichtung der Bewertung

1

Fiktive Gesamtkosten laut Angebot

50 %

2

Bewertung des Grobkonzepts

50 %

 

Die Bewertung des Zuschlagskriteriums Nr. 2 erfolgte durch eine Bewertungskom­mission, bestehend aus mehreren Mitgliedern, anhand der mit dem Angebot vorge­legten Konzepte.

 

Das Vorgehen des Bundeskanzleramtes ist durch das Bundesvergabegesetz 2006 für Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung vorgegeben. Der Bieter, dem der Zuschlag erteilt wurde, war entsprechend den Zuschlagskriterien sowohl Bil­ligst- als auch Bestbieter.

 

Zu Frage 9:

Ø Welche Firma oder welche Firmen sind mit der Produktion von Videos über Bun­deskanzler Faymann betraut?

 

Videos für den Bundeskanzler werden in der Regel durch die Heeresbild- und Film­stelle, auf Basis des Verwaltungsübereinkommens vom 11. März 1993, erstellt. Le­diglich die Produktion der Videos für den 3D-Rundgang (Digital Education GmbH, Parkring 8, 8074 Graz) und zum Nationalfeiertag bzw. Kanzler 2.0. (Netvisual OG, Louis Häflinger Gasse 10, 1021 Wien) wurden gesondert, im Rahmen der Direktver­gabe gemäß § 41 Abs. 2 Z 1 BVergG 2006 vergeben. Die Heeresbild- und Filmstelle verfügte im ersten Fall nicht über die notwendigen technischen und im zweiten Fall nicht über die personellen Ressourcen.

 

Zu Frage 10:

Ø Welche Kosten sind dadurch zu erwarten?

 

Es fallen allenfalls Kosten für daraus anfallende Überstunden des Personals des Bun­desministeriums für Landesverteidigung und Sport an. Üblicherweise werden die Vi­deos jedoch im Rahmen der Regeldienstzeit erstellt.


Zu den Fragen 11 bis 13:

Ø Gab es im Zusammenhang mit Videoproduktionen eine öffentliche Ausschrei­bung?

Ø Wenn ja, welche Kriterien waren entscheidend und welche (namentlich zu nen­nenden) Firmen haben sich beworben?

Ø Wer bestimmte darüber, welche Firmen den Zuschlag erhalten?

 

Das Bundeskanzleramt hat sich im Vergabeverfahren die Option offen gehalten, vom Best- und Billigstbieter auf gesondertes Verlangen die Aufnahme und Produktion von Videos erbringen zu lassen. Die Beauftragung solcher Leistungen ist daher bereits vom dargestellten Vergabeverfahren umfasst.

 

Zu Frage 14:

Ø Gibt es langfristige Verträge im Zusammenhang mit Videoproduktionen über Bun­deskanzler Faymann?

 

Nein.

 

Zu Frage 15:

Ø Welche Kosten verursachten die 10 Videos „Rundgang Bundeskanzleramt“ die in 3D produziert wurden?

 

Die Kosten exkl. MwSt. betrugen € 20.750,--, die Gesamtkosten beliefen sich auf € 24.900,--. Dieser 3D-Rundgang wurde als Neuproduktion des bereits bislang auf der Website des Bundeskanzleramtes www.bundeskanzleramt.at abrufbaren, jedoch nicht mehr zeitgemäßen Videos über das Bundeskanzleramt vorgesehen. Im Sinne einer möglichst umfassenden Verbreitung werden die Clips jedoch auch über die im Rahmen des Social Media-Auftrittes genutzten Kanäle veröffentlicht.

 

Zu Frage 16:

Ø Welche Kosten verursachte das Video Kanzler 2.0.?

 

Die Kosten exkl. MwSt. betrugen € 600,--.

 

Zu Frage 17:

Ø Welche Kosten verursachte das Video „Nationalfeiertag, Tag der offenen Tür im Bundeskanzleramt“?

 

Die Kosten exkl. MwSt. betrugen € 1.040,--.


Zu Frage 18:

Ø Wie kann gewährleistet werden, dass die zahlreichen Social Media-Auftritte des Bundeskanzlers zur Information im Interesse der Öffentlichkeit und nicht zur Be­werbung der Person des Bundeskanzlers bzw. der SPÖ zweckentfremdet wir?

 

Jede/r kann sich durch Inanspruchnahme der gegenständlichen Dienste davon überzeugen, dass diese Auftritte zur Information der Öffentlichkeit über meine Tätigkeit verwendet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen