9635/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.01.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0067-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 


Wien, am     .Dezember 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr.in Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben am   10. November 2011 unter der Nr. 9750/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Befehlsstellwerk Wien-Brigittenau  gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2, 5 und 6:

Ø  Können Bezirksvorsteher an die Österreichischen Bundesbahnen insofern Wünsche richten, dass eine Bahnschranke länger als notwendig einen Bahnübergang versperrt?

Ø  Wenn nein, können Sie sich die Aussage des Bezirksvorstehers erklären?

Ø  Sind diese Zeiten bei allen Schranken in Österreich gleich lange?

Ø  Wenn nein, nach welchen Kriterien werden Schranken geschlossen?

 

Das Schließen von Schrankenanlagen erfolgt entsprechend den hiefür geltenden rechtlichen Bestimmungen und den daraus abgeleiteten betrieblichen Normen sowie nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten. Die Schließzeit der Schranken ist demnach bei allen Schrankenanlagen in Österreich unterschiedlich lang.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Ø  Ist Ihnen bekannt, seit wann genau die Bahnschranken neben dem Befehlsstellwerk Brigittenau nicht mehr zwischen zwei entgegengesetzten bzw. in mehrminütigem Abstand hintereinander das Befehlsstellwerk passierenden Zügen geöffnet wird?

Ø  Wie lange vor dem Passieren des Zuges werden durchschnittlich die Schranken geschlossen?


Nach Auskunft meines Ressorts, darf ich Ihnen diesbezüglich mitteilen, dass seit Dezember 2009 die Vorortelinie zu den Hauptverkehrszeiten in beiden Richtungen in einem im Sinne von mehr öffentlichen Verkehr gewünschten und auch von der Stadt Wien bestellten und finanzierten 10 Minuten-Takt durch die Schnellbahnlinie S 45 mit täglich ca. 210 Fahrten, das heißt mit einer um ca. 30 % höheren Frequenz, befahren wird. Zusätzlich zu den Fahrten der Schnellbahnlinie S 45 werden an Werktagen über die Nußdorfer Schleife noch ca. 60 Güterzugfahrten geführt. Auf Grund dieses Verkehrsaufkommens ist das Öffnen der Schrankenanlage zwischen zwei Zügen nicht immer möglich.

 

Bei der gegenständlichen Eisenbahnkreuzung wurde die Anschaltung mit Automatikbetrieb unter Beachtung der hiefür geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie unter Einhaltung der daraus abgeleiteten betrieblichen Normen auf die kürzest mögliche Anschaltung programmiert. Dies bedeutet, dass die gegenständliche Schrankenanlage vor der jeweiligen Abfahrt von der benachbarten Betriebsstelle angeschaltet wird. Die gegenständliche Schrankenanlage wird dementsprechend unmittelbar vor der Abfahrt der Züge in Wien Heiligenstadt bzw. in Wien Handelskai automatisch (fahrstraßenbewirkt) aktiviert. Nach 16 Sekunden Vorwarndauer (Rotlicht) werden die vier Schrankenbäume innerhalb von weiteren 18 Sekunden versetzt geschlossen. Die Fahrzeit bis zur Eisenbahnkreuzung beträgt – je nach gefahrener Geschwindigkeit -  durchschnittlich rund 2 Minuten.