9637/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.01.2012
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0319-I/A/15/2011
Wien, am 9. Jänner 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 9760/J der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Einleitend weise ich darauf hin, dass dem Bundesministerium für Gesundheit keine Dienststellen nachgeordnet sind.
Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 1. November 2011 sind insgesamt 32 Meldungen über die Ausübung einer Nebenbeschäftigung eingelangt, wobei eine Meldung auf einen Referenten aus meinem Büro und eine Meldung auf einen meiner Chauffeure entfiel.
Bei den gemeldeten Nebenbeschäftigungen handelt es sich um Nebenbeschäftigungen gemäß § 56 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333/1979, idgF, bzw. § 5 Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948, idgF.
Frage 3:
Im Zeitraum 1.1.2010 bis 1.11.2011 wurden keine gemeldeten Nebenbeschäftigungen untersagt.
Frage 4:
Die Überprüfung der Nebenbeschäftigungsmeldungen erfolgt durch die Personalabteilung des Bundesministeriums für Gesundheit in ihrer Funktion als Dienstbehörde bzw. Personalstelle.