9637/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.01.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0319-I/A/15/2011

Wien, am  9. Jänner 2012

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 9760/J der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Einleitend weise ich darauf hin, dass dem Bundesministerium für Gesundheit keine Dienststellen nachgeordnet sind.

 

Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 1. November 2011 sind insgesamt 32 Meldungen über die Ausübung einer Nebenbeschäftigung eingelangt, wobei eine Meldung auf einen Referenten aus meinem Büro und eine Meldung auf einen meiner Chauffeure entfiel.

 

Bei den gemeldeten Nebenbeschäftigungen handelt es sich um Nebenbeschäftigungen gemäß § 56 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333/1979, idgF, bzw. § 5 Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948, idgF.


Frage 3:

Im Zeitraum 1.1.2010 bis 1.11.2011 wurden keine gemeldeten Nebenbeschäftigungen untersagt.

 

Frage 4:

Die Überprüfung der Nebenbeschäftigungsmeldungen erfolgt durch die Personalabteilung des Bundesministeriums für Gesundheit in ihrer Funktion als Dienstbehörde bzw. Personalstelle.