9638/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
|
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
|
|
|||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0273-III/4a/2011 |
|
|
Wien, 11. Jänner 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9765/J-NR/2011 betreffend die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts, die die Abg. Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 14. November 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 1. November 2011 sind von Bediensteten der Zentralleitung 18 Meldungen von Nebenbeschäftigungen entsprechend § 56 BDG 1979 bzw. § 5 VBG 1948 iVm § 56 BDG 1979 erfolgt, wobei im nachgefragten Zeitraum sechs Nebenbeschäftigungen wieder beendet wurden. Von den genannten Meldungen entfallen keine auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros. Hinsichtlich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des nachgeordneten Bereichs sind für den Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 1. November 2011 802 Meldungen von Nebenbeschäftigungen erfasst.
Zu Frage 3:
In keinem Fall wurde die Ausübung einer Nebenbeschäftigung untersagt.
Zu Frage 4:
Hinsichtlich der Zentralstelle erfolgt die Überprüfung der gemeldeten Nebenbeschäftigungen durch die Personalabteilung in ihrer Funktion als Dienstbehörde bzw. Personalstelle; im Bereich der nachgeordneten Dienststellen durch die jeweiligen Dienstbehörden/Personalstellen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.