9638/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.01.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0273-III/4a/2011

 

Wien, 11. Jänner 2012

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9765/J-NR/2011 betreffend die Neben­beschäftigungen von Bediensteten der Ressorts, die die Abg. Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 14. November 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 1. November 2011 sind von Bediensteten der Zentralleitung 18 Meldungen von Nebenbeschäftigungen entsprechend § 56 BDG 1979 bzw. § 5 VBG 1948 iVm § 56 BDG 1979 erfolgt, wobei im nachgefragten Zeitraum sechs Nebenbeschäftigungen wieder beendet wurden. Von den genannten Meldungen entfallen keine auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros. Hinsichtlich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des nachgeordneten Bereichs sind für den Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 1. November 2011 802 Meldungen von Nebenbeschäftigungen erfasst.

 

Zu Frage 3:

In keinem Fall wurde die Ausübung einer Nebenbeschäftigung untersagt.

 

Zu Frage 4:

Hinsichtlich der Zentralstelle erfolgt die Überprüfung der gemeldeten Nebenbeschäftigungen durch die Personalabteilung in ihrer Funktion als Dienstbehörde bzw. Personalstelle; im Bereich der nachgeordneten Dienststellen durch die jeweiligen Dienstbehörden/Personalstellen.

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.