964/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

                                                                       (5-fach)         

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                        

 

 

 

 

 

GZ: BMASK-57001/0003-V/5/2009

 

Wien,

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.  910/J der Abgeordneten Ursula Haubner, Martina Schenk u. a. wie folgt:

 

Frage 1:

Die Männerpolitische Grundsatzabteilung ist als Abteilung 5 Teil der Sektion V, Europäische, internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, des BMASK und bleibt im BMASK angesiedelt.

 

Frage 2:

Frauenpolitische Anliegen stehen auf Grund der tatsächlichen Benachteiligungen von Frauen im Vordergrund der Geschlechter- bzw. Gleichstellungspolitik. Es ist daher nur konsequent, dass eine Frauenministerin als Vertreterin der frauenpolitischen Anliegen in der Österreichischen Bundesregierung vertreten ist. Andererseits ist die Männerpolitik ein noch relativ neues Politikfeld, welchem gesonderte Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte.

Durch die Fortsetzung einer erfolgreichen Frauenpolitik und bei Erreichung der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen könnte langfristig gesehen, die Einrichtung eines für Frauen- und Männerangelegenheiten gleichermaßen zuständigen Gleichstellungsministeriums als sinnvoll erachtet werden.

 

Frage 3:

Zwischen Bundesministerin Heinisch-Hosek und mir gibt es selbstverständlich regelmäßige Treffen, in deren Rahmen auch gleichstellungspolitische Fragen erörtert werden. Im Bereich der Gender Days und beim Boys’ Day gibt es eine bewährte Zusammenarbeit zwischen dem BKA, dem BMUKK und meinem Ressort. Auch beim wichtigen Thema Vereinbarkeit Beruf und Familie sowie je nach Anlass bzw. Themenbereich erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Frauenangelegenheiten.

 

Frage 4:

Die Homepage meines Ressorts präsentiert die Vielfalt der Agenden des BMASK und wird den laufenden Bedürfnissen angepasst, um die Aktivitäten für Bürgerinnen und Bürger und ein interessiertes Fachpublikum transparent zu machen sowie serviceorientierte Informationen zu bieten. Die Schwerpunkte der Arbeit der Männerpolitischen Grundsatzabteilung sind ebenfalls auf der Homepage des Ressorts dargestellt. Eine Weiterentwicklung der Homepage wird sich aus der Weiterentwicklung von einzelnen Projekten wie z. B. dem Boys’ Day ergeben. Hinsichtlich der Präsentation des Boys’ Day auf der Homepage des BMASK ist eine erweiterte Darstellung für das Zielpublikum Buben und männliche Jugendliche geplant.

 

Frage 5:

Die inhaltlichen Schwerpunkte der Abteilung konzentrieren sich auf die Bereiche positive Identitätsbildung von Buben und männlichen Jugendlichen, Vereinbarkeit Beruf und Familie, aktive Vaterschaft, Gewaltprävention und Männergesundheit. Zu den Aktivitäten der männerpolitischen Grundsatzabteilung gehört die Förderung der Besuchsbegleitung im Sinne des § 111 AußStrG, die Durchführung bzw. Koordination des Boys’ Day Österreich weit, die Vorlage des Männerberichts an den Nationalrat, Information und Beratung und die Förderung männerpolitischer Projekte gemäß den inhaltlichen Schwerpunkten.

 

Frage 6:

Am 23. April 2009 findet Österreich weit zum zweiten Mal der Boys’ Day – gemeinsam mit dem Girls’ Day – statt. Der Boys’ Day widmet sich der Erweiterung des Berufswahlspektrums männlicher Jugendlicher in Richtung Erziehungs- und Pflegeberufe und damit der Förderung eines breiteren und offeneren Buben- und Männerbildes. Zur Gewaltprävention werden insbesondere im Rahmen der Gender Days Workshops mit Buben und männlichen Jugendlichen durchgeführt. In Zusammenarbeit mit Männerberatungseinrichtungen sind weitere Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema Männergewalt geplant.

 

 

Fragen 7 und 8:

Der Männerbericht an den Nationalrat wird noch heuer in Auftrag gegeben. Der Bericht soll 2011 dem Nationalrat vorgelegt werden. Die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel werden erst nach Beschlussfassung des Bundesfinanzgesetzes genau fixiert werden können.

 

 

Mit freundlichen Grüßen