9641/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.01.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0324-I/A/15/2011

Wien, am 9. Jänner 2012

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 9779/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Markowitz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Die Anzahl der verkauften Wildtiere, gelistet nach Wildtierarten gemäß § 8 der 2. Tierhaltungsverordnung kann nicht ermittelt werden, da es derzeit keine gesetzlichen Bestimmungen gibt, die eine diesbezügliche Erhebung oder Meldung vorschreiben.

 

Frage 2:

Bezirk

Säugetiere

Vögel

Reptilien

Amphibien

Fische

Gesamt

Amstetten

13

204

326

28

0

571

Baden

0

142

352

45

0

539

Bruck

0

56

237

0

0

293

Gänserndorf

61

280

957

36

0

1334

Gmünd

5

8

152

0

0

165

Hollabrunn

0

72

410

0

0

482

Horn

1

44

100

2

0

147

Korneuburg

3

185

873

12

2

1075

Krems

4

121

841

0

0

966

Lilienfeld

3

5

121

9

0

138

Melk

0

134

399

33

0

566

Mistelbach

8

177

333

2

0

520

Mödling

12

65

350

115

0

542

Neunkirchen

33

307

206

47

0

593

Scheibbs

0

66

121

0

0

187

St. Pölten

1

209

952

6

0

1168

Tulln

44

287

550

28

0

909

Waidhofen/Thaya

0

34

101

30

0

165

Wien-Umgebung

4

293

640

8

0

945

Wr. Neustadt

68

214

734

0

0

1016

Zwettl

3

5

68

0

0

76

Magistrat Krems

0

98

91

3

0

192

Magistrat St. Pölten

0

101

343

4

0

448

Magistrat Waidhofen/Ybbs

0

0

0

0

0

0

Magistrat Wr. Neustadt

0

9

87

23

0

119

Gesamt

263

3116

9344

431

2

13156

 

Frage 3:

Gemäß § 8 Tierhaltungs-Gewerbeverordnung (THGewV) müssen den Kund/inn/en beim Kauf eines Tieres in einer Zoofachhandlung Merkblätter mit ausreichend Information über die behördlichen Bewilligungs- und Anzeigepflichten ausgehändigt werden. Die Zoofachhandlung  hat die Einhaltung dieser Verpflichtung gegenüber der Behörde zu rechtfertigen. Diesbezügliche Information erfolgt auch über die Homepage der Niederösterreichischen Landesregierung.

 

Frage 4:

Die Haltung von gefährlichen Wildtieren ist im Niederösterreichischen Polizeistrafgesetz verankert und aus Gründen der Sicherheit verboten.

 

Frage 5:

Die Meldungen werden bei den Fachgebieten Veterinärwesen der Bezirkshauptmannschaften bzw. bei den Veterinärämtern der Magistrate entgegengenommen. Die Meldungen erfolgen persönlich oder in schriftlicher (teilweise elektronischer) Form. In den Bezirken Krems und Mistelbach werden die Meldungen vereinzelt auch bei den Gemeindeämtern abgegeben und von dort an die Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet.

 

Frage 6:

Die Meldungen werden bei den Fachgebieten Veterinärwesen der Bezirkshauptmannschaften bzw. den Veterinärämtern der Magistrate evident gehalten. Das Tierschutzgesetz sieht keine Meldeverpflichtung bei Umzug der Tierhalter/innen oder Tod des Tieres vor.

 

Frage 7:

Dazu sind keine Schätzungen möglich.

 

Frage 8:

Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Anzeige einer Wildtierhaltung gemäß

§ 25 Tierschutzgesetz stellt gemäß § 38 Abs. 3 Tierschutzgesetz eine Verwaltungs-übertretung dar. Bei Nicht-Melden eines Wildtieres wird der/die Tierhalter/in mündlich abgemahnt und eine Meldung eingefordert. In den Bezirksverwaltungsbehörden wurden bisher insgesamt 32 Strafen verhängt:

Amstetten:                  2

Bruck:                          1

Hollabrunn:                 3

Korneuburg:                3

Neunkirchen:              7

St. Pölten:                   2

Wien-Umgebung:       3

Wr. Neustadt:           10

Zwettl:                         1

 

Frage 9:

Bezirk

Anzahl der Kontrollen

Amstetten

30

Baden

176

Bruck

14

Gänserndorf

154

Gmünd

9

Hollabrunn

49

Horn

11

Korneuburg

40

Krems

15

Lilienfeld

14

Melk

44

Mistelbach

14

Mödling

27

Neunkirchen

54

Scheibbs

17

St. Pölten

51

Tulln

131

Waidhofen/Thaya

40

Wien-Umgebung

54

Wr. Neustadt

32

Zwettl

3

Magistrat Krems

19

Magistrat St. Pölten

21

Magistrat Waidhofen/Ybbs

0

Magistrat Wr. Neustadt

5