9650/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.01.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0284-III/4a/2011

 

 

Wien, 11. Jänner 2012

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9798/J-NR/2011 betreffend die Entwicklung konfessioneller Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht im Bundesland Wien, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 15. November 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Die Zahl der konfessionellen Privatschulen stellt sich zum letztverfügbaren Schuljahr 2010/11 wie folgt dar:

 

Konfessionelle Privatschulen

Schulen im Schuljahr

Bundesland

Schulerhalter

2010/11

Wien

röm. kath. Kirche

76

 

evangelische Kirche

7

 

israelitische Kultusgemeinde

7

 

islamische Glaubens­gemeinschaft

6

 

zusammen

96

 

Zu Fragen 3 und 6:

Auf die angeschlossene Beilage, aus der die Schülerinnen- und Schülerzahlen je konfessioneller Privatschule der Schuljahre 2008/09 bis 2010/11 ersichtlich sind, wird hingewiesen; der „Träger“ (Schulerhalter) der jeweiligen Schule ist aus der Schulbezeichnung erkennbar. Daten für das Schuljahr 2011/12 können zum aktuellen Zeitpunkt nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu Frage 4:

Das Ausmaß der Subventionen zum Personalaufwand für gemäß § 17 Privatschulgesetz, BGBl. Nr. 244/1962, anspruchsberechtigte konfessionelle Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht hat gemäß § 18 Privatschulgesetz im Wesentlichen dem Verhältnis zwischen der Zahl der Schülerinnen bzw. Schüler und Lehrerinnen bzw. Lehrer an öffentlichen Schulen gleicher oder vergleichbarer Art und vergleichbarer örtlicher Lage zu entsprechen.

Im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen wird genannte Vergleichbarkeit in Hinblick auf das Ausmaß der Subventionen zum Personalaufwand durch die Anwendung der für öffentliche allgemein bildende Pflichtschulen anzuwenden Grundsätze (Maßzahlen gemäß FAG sowie zweckgebundene Zuschläge) gemäß den gültigen Stellenplanrichtlinien des betreffenden Schuljahres hergestellt. Die Berechnung selbst erfolgt auf Basis der, von den Ländern zweimal jährlich (vorläufiger und definitiver Stellenplan) zu übermittelnden, Schülerinnen- und Schüler­zahlen, wobei eine Trennung in öffentliche allgemein bildende Pflichtschulen und konfessionelle Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht in genanntem faktischen Zuteilungsmodus nicht geboten ist. Lehrerinnen- und Lehrerdienstposten werden daher, für genannte anspruchsberechtigte konfessionelle Privatschulen, im Zuge der Genehmigung der Landeslehrerinnen- und -lehrer­stellenpläne zuerkannt.

Im Bereich der weiterführenden Schulen erhalten konfessionelle Privatschulen im Hinblick auf die Verpflichtung des Bundes zur Abdeckung der Personalausgaben für die Lehre Ressourcen, die sich an den bei öffentlichen Schulen in Trägerschaft des Bundes herangezogenen Para­metern bemessen. Es bestehen damit gegenüber den konfessionellen Privatschulen keine Ungleichbehandlungen. Daraus errechnen sich für das Schuljahr 2011/12 in diesem Bereich Personalausgaben in der Höhe von 68,07 Mio. Euro, die der Bund den Schulen in Form von Subventionsplanstellen zur Verfügung stellt.

Ferner stehen Förderungen auf Antrag grundsätzlich bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl. II Nr. 51/2004, bzw. nach Maßgabe entsprechender bundesfinanz­gesetzlichen Ansätze auch konfessionellen Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht offen; auf die Beantwortung der Frage 5 wird hingewiesen.

 

Zu Frage 5:

Die Ressourcenzuteilung an die Schulen im weiterführenden Bereich erfolgt im Wege der jeweils zuständigen Landesschulräte bzw. des Stadtschulrats für Wien. Diese erhalten vom Bundes­ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die Mittel (Lehrerinnen- und Lehrer-Werteinheiten) pauschal in Abhängigkeit der Schülerinnen- und Schülerzahlen.

Da die Zuteilung an die einzelne Schule in der Verantwortung des Stadtschulrats für Wien liegt, können hier keine schulstandortspezifischen Details dargestellt werden. Weiteres müsste für eine genaue Darstellung die Personalstruktur (Alter, Gehaltsstufe etc. der Bediensteten) an jeder Schule berücksichtigt werden, was für die Beantwortung der Frage einen unverhältnis­mäßig hohen Verwaltungsaufwand darstellt.

In Summe wurden den konfessionellen Privatschulen folgende Förderungen in Form von Subventions-Bundeslehrkräften zur Verfügung gestellt:


2011/12           68,07 Mio. Euro

2010/11           67,58 Mio. Euro

2009/10           65,12 Mio. Euro

2008/09           62,11 Mio. Euro

Diese Ausgaben wurden pauschal auf Basis der Ausgabenstruktur des Jahres 2011 errechnet. Die Steigerung ist daher vor allem auf die veränderten Schülerinnen- und Schülerzahlen zurück­zuführen.

 

An Förderungen auf Antrag für Investitionen, insbesondere für Einrichtungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Neu-, Zu- und Umbauten an der betreffenden Privatschule – nicht aber für den laufenden Betrieb –, wurden zuerkannt:

 

Förderungen des BMUKK für konfessionelle Privatschulen (alle Beträge auf ganze Euro gerundet)

 

2008

2009

2010

2011

Zwi Perez Chajes Schule Israelitischen Kultusgemeinde Wien

20.000

81.189

20.000

 

Talmud Thora Schule Wien 2

 

 

 

10.000

Gymnasium Sacre Coeur Wien 3

14.530

 

1.470

 

Lehranstalten Mater Salvatoris Wien 7 Kenyong.

 

8.000

 

 

Gymnasium Dominikanerinnen Wien 13

 

 

8.000

 

Gymnasium Schulschwestern Wien 15 Friesg.

 

8.000

 

 

De la Salle Schule Marianum Wien 18

 

 

8.000

 

Albertus Magnus Gymnasium d. Marianisten Wien 18

 

22.275

7.400

 

Gymnasium Maria Regina Wien 19

 

 

8.000

 

De la Salle Schule Wien 21

1.800

 

 

 

Gymnasium St. Ursula Wien 23 Franz Asenbauer-G.

 

 

8.000

 

Gymnasium Kalksburg d. Vereinigung v. Ordenssschulen

 

32.070

 

 

 

Im Übrigen wurde dem Interdiözesanen Amt bundesweit eine pauschale Förderung des durch die Aufnahme von bedürftigen Schülerinnen und Schülern (insbesondere solche mit anderer Erstsprache als Deutsch) entstandenen Investitionsabganges gewährt:

 

 

2008

2009

2010

2011

Interd. Amt f. Unterr. u. Erziehung für kath. Privatschulen Öst.

392.400

392.400

327.000

293.000

 

Eine Zuordnung dieser Mittel an die einzelnen Privatschulen obliegt dem Interdiözesanen Amt als Subventionsmittler.

 

Zu Frage 7:

In der auf Grundlage des Bildungsdokumentationsgesetzes durchgeführten Bildungs­dokumentation ist das Religionsbekenntnis der Schülerinnen und Schüler kein zentrales Erhebungsmerkmal, sodass in Übereinstimmung mit dem gesetzlichen Auftrag keine Daten über das Religionsbekenntnis der Schülerinnen und Schüler von den Schulen an die zentralen Evidenzen übermittelt werden und daher in Folge keine entsprechenden Statistiken existieren.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.

 

Beilage

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.