9658/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.01.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

     Alois Stöger

     Bundesminister

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien    

 

 

GZ: BMG-11001/0334-I/A/15/2011

Wien, am  10. Jänner 2012

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 9908/J der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 10:

Die in der Anfrage gewünschte Gliederung der Antworten nach Bundesländern ist im Hinblick auf die bundesländerübergreifende bzw. österreichweite Zuständigkeit mancher Versicherungsträger in der für die Anfragebeantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht verwirklichbar. Die Unterteilung nach Versicherungsträgern erscheint weitaus sinnvoller, zumal - wie der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger in Beantwortung der Fragen 1 und 2 sowie 7 und 8 zutreffend ausführt - für die Sonderversicherungsträger Regelungen bestehen, die von den für die Gebietskrankenkassen geltenden Bestimmungen nicht unerheblich abweichen.


Ich erlaube mir daher in Beantwortung der Anfrage die Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger zu übermitteln. Ich weise darauf hin, dass die Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger aus Gründen der Übersichtlichkeit  insoferne verändert wurde, als die in das Dokument eingebetteten Tabellen mit einer Beilagenbezeichnung versehen wurden.

 

Ergänzend wird angemerkt, dass die Ausführungen der Sozialversicherungsanstalt der Bauern zu den Fragen 1 und 2 (S. 4 des Schreibens des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger) sinngemäß auch für die Versicherten bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gelten; die entsprechende Rechtsgrundlage findet sich in § 102a GSVG.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beilagen

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.