966/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

                                                                       (5-fach)         

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                        

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0085-I/A/4/2009

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 948/J der Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Frage 1:

Dem Verein „abz*austria, Verein zur Förderung von Arbeit, Bildung und Zukunft von Frauen“ wurden in den Jahren 2001 bis einschließlich 2008 von der Zentralstelle meines Bundesministeriums keine Förderungen gewährt.

Das trifft auch für den Bereich Arbeit des ehemaligen Bundesministeriums für Wirt­schaft und Arbeit zu. Es wurden aber im Bereich der Arbeitsmarktpolitik vom ehema­ligen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit an acht Entwicklungspartner­schaften der Gemeinschaftsinitiativen Equal Förderungen gewährt, in denen der Verein abz*austria zwar operativer Partner, aber nie Fördernehmer war. Da vertragsgemäß immer der finanzverantwortliche Partner Fördernehmer ist, der gegenständliche Verein aber in keiner Entwicklungspartnerschaft finanz-verantwortlicher Partner war, war der Verein abz*austria auch nicht Fördernehmer im eigentlichen Sinn.

Vor dem 1.1.2001 liegende Zeiträume können aus verwaltungsökonomischen Grün­den nicht ausgewiesen werden, da für den Zeitraum vor dem 1.1.2001 eine online-Abfrage über HV-SAP nicht möglich ist. Für Zeiträume vor dem 1.1.2001 befinden sich die Belege im Archiv der Bundesbuchhaltungsagentur und müssten händisch durchsucht werden. Da das Ergebnis in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen würde, ersuche ich um Verständnis, dass dieser Zeitraum ausgespart wurde.

 

Fragen 2 und 3

 

Die Gesamtkosten für die Konferenz „Männer als Väter – Chance eines Rollenbildes im Wandel“ betrugen insgesamt € 59.424,13 und schlüsseln sich wie folgt auf:

 

Die Kosten für den Veranstaltungsort – Austria Trend Hotel Savoyen - betrugen ins­gesamt € 27.464,90, wobei in diesen Kosten auch Nächtigungskosten der Referen­tInnen enthalten sind, soweit eine Nächtigung seitens der Vortragenden im Hotel in Anspruch genommen wurde.

 

Die Kosten für die Vortragenden betrugen insgesamt € 8.096,91, wobei in diesen Kosten sowohl die Reise- und Fahrkosten als auch das Honorar für den Vortrag inkludiert sind.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann eine konkrete Zuordnung bzw. Aufschlüs­selung der Kosten zu den einzelnen ReferentInnen nicht vorgenommen werden.

 

Die Kosten für den Verein „abz*austria, Verein zur Förderung von Arbeit, Bildung und Zukunft von Frauen“ betrugen insgesamt € 23.862,32.

 

Frage 4:

 

Der Verein abz*austria wurde im Wege einer Direktvergabe, unter Vornahme der Ein­holung von Vergleichsanboten, als Bestbieter ermittelt.

 

Frau Mag.a Vollmann wurde auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit in diesem Themen­bereich und ihrer fachlichen Qualifikation als Vortragende zur gegenständlichen Konferenz ausgewählt.

 

Frage 5:

 

Der Vortrag von Frau Mag.a Vollmann wurde nicht von der Homepage des Minis­teriums entfernt, sondern ist ein Bestandteil des Tagungsbandes der Konferenz. Dieser ist im Broschürenservice des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz als Download öffentlich zugänglich.

 

Mit freundlichen Grüßen