9665/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.01.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am

14. November 2011 unter der Zl. 9757/J-NR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend „die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im aktiven Personalstand des
Bundesministeriums f
ür europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA), die zum
angefragten Stichtag bzw. im angefragten Zeitraum eine Nebenbeschäftigung gem. § 56 BDG
1979 (Beamtinnen / Beamte) bzw. gem. § 5 Abs. 1 VBG 1948 in Verbindung mit § 56 BDG
1979 (Vertragsbedienstete) gemeldet haben:

 

Stichtag /
Zeitraum

Zentrale

Kabinett des
Bundesministers

Büro

Staats-
sekretär

Vertretungs-
behörden

Insgesamt

1.11.2011

17

-

-

1

18

1.1.2010 -
1.11.2011

20

-

-

3

23


Bei den gemeldeten Nebenbeschäftigungen handelt es sich zum überwiegenden Teil um
Lehrtätigkeiten an Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen.

Zu Frage 3:

Im angefragten Zeitraum wurde in keinem Fall die Ausübung einer Nebenbeschäftigung
gemäß § 56 Abs. 2 BDG 1979 untersagt.

Zu Frage 4:

Die Überprüfung der Meldungen von Nebenbeschäftigungen erfolgt im BMeiA durch die
fachzuständige Abteilung VI. 1 „Personal- und Organisationsmanagement; Akkreditierung;
Notifizierung“.