9665/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.01.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am
14. November 2011 unter der Zl. 9757/J-NR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die
Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im aktiven Personalstand des
Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA), die zum
angefragten
Stichtag bzw. im angefragten Zeitraum eine Nebenbeschäftigung gem. §
56 BDG
1979
(Beamtinnen / Beamte) bzw. gem. § 5 Abs. 1 VBG 1948 in Verbindung mit
§ 56 BDG
1979
(Vertragsbedienstete) gemeldet haben:
|
Stichtag / |
Zentrale |
Kabinett des |
Büro Staats- |
Vertretungs- |
Insgesamt |
|
1.11.2011 |
17 |
- |
- |
1 |
18 |
|
1.1.2010 - |
20 |
- |
- |
3 |
23 |
Bei den gemeldeten
Nebenbeschäftigungen handelt es sich zum überwiegenden Teil um
Lehrtätigkeiten
an Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen.
Zu Frage 3:
Im
angefragten Zeitraum wurde in keinem Fall die Ausübung einer
Nebenbeschäftigung
gemäß
§ 56 Abs. 2 BDG 1979 untersagt.
Zu Frage 4:
Die
Überprüfung
der Meldungen von Nebenbeschäftigungen erfolgt im BMeiA durch die
fachzuständige
Abteilung VI. 1 „Personal- und
Organisationsmanagement; Akkreditierung;
Notifizierung“.