9667/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.01.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0234-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9771/J vom 15. November 2011 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Portokosten und Kosten für Postversand stehen in keinerlei Zusammenhang zu allfälligen Förderleistungen und fallen im notwendigen Ausmaß unabhängig davon an. Im Finanzressort (Zentralleitung, Zoll- und Abgabenverwaltung, Steuer- und Zollkoordination, Unabhängiger Finanzsenat, Finanzprokuratur und Bundesfinanzakademie) betragen diese Aufwendungen seit 1. Jänner 2011 zum Stichtag 18. November 2011 EUR 13.132.953,53.
Zu 2. bis 9.:
Das Bundesministerium für Finanzen anerkennt die hohe Bedeutung der Stiftung für das kulturelle Erbe Österreichs. Trotzdem musste sich das Bundesministerium für Finanzen im Jahre 2000, auf Grund knapper Personalressourcen und um sich auf seine Kernkompetenzen konzentrieren zu können, aus dem Kuratorium der Stiftung zurückziehen (in der Stiftungssatzung - § 8 Kuratorium - ist normiert, dass der Bundesminister für Finanzen dem Kuratorium angehören soll - keine Muss-Bestimmung).
Für das Bundesministerium für Finanzen besteht weder satzungsmäßig noch rechtlich eine finanzielle Verpflichtung gegenüber der Stiftung.
Auf Grund der Zuständigkeitsregelungen des Bundesministerien-Gesetzes hat das Bundesministerium für Finanzen keine Möglichkeiten zur Förderung der Stiftung.
Mit freundlichen Grüßen