9668/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.01.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                     Wien, am       Jänner 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0233-I/4/2011

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9801/J vom 15. November 2011 der Abgeordneten Dipl. Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Österreich muss keine zusätzlichen Maßnahmen ergreifen um sich der übermäßigen Inanspruchnahme seiner Devisenreserven durch SZR zu entziehen, da für die Annahme von SZR in den Articles of Agreement des IWF, denen auch Österreich zugestimmt hat, institutionelle Grenzen festgelegt sind.

 

Zu 2. und 3.:

Den Zugriffsrechten des IWF auf die Devisenreserven eines Landes sind zwei Grenzen gesetzt: einerseits die Grenze des dreifachen der zugeteilten SZR und andererseits der Finanztransaktionenplan, in den nur Länder ohne außenwirtschaftliche Probleme aufgenommen werden. Sollte Österreich also Zahlungsbilanzprobleme bekommen, dann müssen keine SZR im Austausch für Devisen angenommen werden.


Zu 4.:

Bezüglich der absoluten Größen sind keine Aussagen möglich, da diese nicht bekannt sind. Allgemein orientiert sich eine Aufstockung der SZR am Quotenanteil eines Landes am IWF, der für Österreich derzeit bei 0,87 % liegt.

 

Zu 5.:

Grundsätzlich haben alle Länder – auch außereuropäische Länder – das Recht, in den unter Punkt 2. beschriebenen Grenzen auf die Devisen eines anderen (europäischen) Landes zuzugreifen. Umgekehrt können aber auch europäische Länder durch ihre SZR auf die Devisen von außereuropäischen Ländern zugreifen.

 

Zu 6.:

Wie schon oben beschrieben gibt es grundsätzliche Grenzen für die Anschaffung von Devisen mittels SZR (Punkt 2.). Allerdings fehlen bei den SZR die strengen ökonomischen Regelungen (Konditionalitäten) wie bei IWF-Krediten.

 

Zu 7.:

Von Österreich (OeNB und BMF) wird in allen relevanten Gremien die Erhöhung der SZR abgelehnt.

 

Zu 8.:

Österreich verliert vorübergehend nur die Kontrolle über Devisen im Ausmaß des dreifachen der zugeteilten SZR. Die restlichen Devisenreserven bleiben von der SZR-Zuteilung unbeeinflusst und unter nationaler Kontrolle.

 

Zu 9.:

Die SZR sind eine eigene Position in der Bilanz der OeNB und haben mit den Goldreserven grundsätzlich nichts zu tun.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.