9669/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.01.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0235-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9802/J vom 15. November 2011 der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Einführung einer Schuldenbremse wurde seitens der Bundesregierung als Regierungsvorlage (Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes geändert werden) im Parlament eingebracht (1516 d.B.). Eine parlamentarische Einigung für die Einführung einer gesamtstaatlichen Schuldenbremse im Verfassungsrang konnte noch nicht erreicht werden. Für den Bund wurde durch die Novellierung des § 2 BHG eine einfachgesetzliche Schuldenbremse im Parlament verabschiedet (1603 d.B.).
Zwischen den Gebietskörperschaften besteht allerdings bereits Einvernehmen über verstärkte Stabilitätsbemühung und Koordination. Bei der Landesfinanzreferentenkonferenz am 29. November 2011 wurde das Ziel einer verfassungsrechtlichen Schuldenbremse von allen Finanzausgleichspartnern unterstützt. Die Operationalisierung des vereinbarten strukturellen Defizits für den Gesamtstaat in Höhe von maximal 0,45 % des Bruttoinlandsproduktes wird im österreichischen Stabilitätspakt oder einer vergleichbaren Vereinbarung erfolgen. Wesentliche Punkte dabei werden nach der Einigung der Finanzausgleichspartner sein:
· Dem Grundsatz eines ausgeglichenen Haushalts ist für Länder und Gemeinden entsprochen, wenn der Anteil von Ländern und Gemeinden am strukturellen Defizit insgesamt 0,1 % des nominellen Bruttoinlandsproduktes nicht übersteigt.
· Kontrollkonten werden für jedes Land und landesweise für die Gemeinden geführt, der Schwellenwert beträgt für die Länder und Gemeinden insgesamt 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes.
Die Einführung einer gesamtstaatlichen Schuldenbremse wird sich auf die Finanzgebarung der Städte und Gemeinden – wie auch auf jene von Bund und Ländern – auswirken und zu einer erhöhten Stabilisierung der Finanzen beitragen. Im Übrigen bleiben die Gespräche zwischen Bund, Ländern und Gemeinden abzuwarten.
Zu 2. und 3.:
Auf Basis des Bundesvoranschlages 2012 betragen die Ertragsanteile der Gemeinden im Jahr 2012 in Mio. Euro:
|
Bgld. |
215,8 |
|
Ktn. |
522,6 |
|
Nö. |
1.371,0 |
|
Oö. |
1.319,9 |
|
Sbg. |
582,0 |
|
Stmk. |
1.062,3 |
|
Tirol |
727,5 |
|
Vbg. |
392,7 |
|
Wien |
2.181,1 |
|
Summe |
8.374,8 |
Für die Jahre 2013 bis 2015 stehen derzeit keine aktuellen Wirtschaftsprognosen als Basis einer Einschätzung der Ertragsanteile zur Verfügung.
Zu 4.:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.
Zu 5.:
Das Gesundheitswesen ist einer von mehreren Bereichen, in denen mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit und damit auch mehr Sparsamkeit erforderlich sind. Für ein Spital gibt es zur Zeit bis zu 223 verschiedene Finanzströme. Hier brauchen wir eine Finanzierung aus einer Hand. Bis Herbst 2012 ist hier eine Lösung zu erwarten.
Derzeit werden die Gemeinden von den Ländern durch Landesumlagen für die Krankenanstaltenfinanzierung teilweise stark belastet. Insbesondere der rasche Zuwachs dieser Kosten führt zu Problemen der Gemeinden. Mehr Effizienz und eine Beschränkung des Kostenzuwachses wird auch für die Gemeinden eine Erleichterung dieses finanziellen Drucks bewirken.
Mit freundlichen Grüßen