967/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.04.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-9.000/0011-I/PR3/2009
DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . April 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben am 18. Februar 2009 unter der Nr. 937/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Probleme mit dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz und dem Ausschreibungsgesetz im BMVIT gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Welche Konsequenzen werden Sie aus den Vorgängen rund um die Besetzung der Leitung der Abteilung L2 bis hin zur Auseinandersetzung vor der Bundes-Gleichbehandlungskommission ziehen?
Ø Werden Sie sicherstellen, dass künftig die Begutachtungskommission gesetzeskonform vorgeht und sowohl Ausschreibungsgesetz als auch Bundes-Gleichbehandlungsgesetz als auch der verordnete BMVIT-Frauenförderungsplan bei Stellenbesetzungsverfahren in Ihrem Haus künftig anders als bisher vollinhaltlich berücksichtigt werden?
Zunächst kann ich Ihnen mitteilen, dass ich in der Zwischenzeit eine der Beschwerdeführerinnen mit der Leitung der Abteilung II/L2 betraut habe.
Die Mitglieder der Begutachtungskommissionen gemäß § 7 Abs 6 Ausschreibungsgesetz sind grundsätzlich in Ausübung ihres Amtes selbstständig und unabhängig. Sie haben bei ihrer Tätigkeit selbstverständlich die entsprechenden Regelungen, etwa des Ausschreibungsgesetzes, des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes oder des Frauenförderplanes des bmvit, einzuhalten.
Zu Frage 3:
Ø Welche Maßnahmen planen Sie im einzelnen zu setzen, um der Empfehlung der Bundes-Gleichbehandlungskommission von November 2008 „Generell wird dem BMVIT empfohlen, frauenfördernde Maßnahmen zu setzen, um den Anteil von weiblichen Führungskräften deutlich zu erhöhen“ nachzukommen?
Wenn Nachbesetzungen bei Leitungsfunktionen im Ressort aktuell werden, wird selbstverständlich die angesprochene Empfehlung der Bundes-Gleichbehandlungskommission besonders bedacht werden.
Seit meinem Amtsantritt standen vier Abteilungsleitungspositionen zur Nachbesetzung, wovon drei mit Frauen besetzt wurden.
Zu den Fragen 4 und 5:
Ø Warum wurden die seit Anfang 2008 verpflichtenden Erfordernisse von § 10 Abs. 2 (iVm §15 Abs. 4) Ausschreibungsgesetz, wonach wichtige Informationen über Stellenbesetzungsverfahren durch die Begutachtungskommission via Homepage der BMVIT-Zentralstelle öffentlich zugänglich gemacht werden müssen, erst mit so großer Verspätung ab Oktober 2008 schrittweise eingehalten?
Ø Wer trägt hierfür konkret die Verantwortung?
Die öffentliche Zugänglichmachung von Informationen über Stellenbesetzungsverfahren via Homepage des bmvit wurde für Ausschreibungsverfahren, die bereits vor dem 1.1.2008 eingeleitet wurden, nicht wahrgenommen, da diese Veröffentlichungsverpflichtung erst mit der Änderung des § 10 Ausschreibungsgesetz mit Wirksamkeit ab 1.1.2008 eingeführt wurde.
Zu Frage 6:
Ø Wie hoch ist derzeit Frauenquote bei Führungsfunktionen a) im BMVIT (Zentralstelle), b) im Österr. Patentamt, c) in den nachgeordneten Dienststellen des BMVIT?
Die derzeitige Frauenquote (Stichtag 15.3.2009) bei Führungsfunktionen beträgt
a) im BMVIT: 28 %
b) im Österr. Patentamt: 30 %
c) in den sonstigen nachgeordneten Dienststellen: 0 %
Zu Frage 7:
Ø Wie haben sich die in Frage 6 angesprochenen Werte a) zwischen 11.1.2007 und den 1.12.2008, b) seit 2.12.2008 verändert?
Die in Frage 6 angesprochenen Werte (Frauenquote in Führungsfunktionen) haben sich
a) zwischen 11.1.2007 und 1.12.2008 folgendermaßen verändert:
- im BMVIT: - 1%
- im Österr. Patentamt: + 2 %
- in den nachgeordneten Dienststellen: keine Veränderung
b) seit 2.12.2008 folgendermaßen verändert:
- im BMVIT: + 4 %
- im Österr. Patentamt: - 5 %
- in den nachgeordneten Dienststellen: keine Veränderung