9672/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1131-I/1/b/2011
Wien, am . Dezember 2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. November 2011 unter der Zahl 9761/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ich
erlaube mir die Anfragepunkte 1 und 2 zusammenzufassen und auf die im
Zeitraum
1. Jänner 2010 bis 1. November 2011 erfolgten „Neumeldungen“
von Nebenbeschäftigungen zu beschränken.
Nebenbeschäftigungen gemäß § 56 BDG:
|
01.01.2010 bis 01.11.2011 |
gemeldet |
untersagt |
|
BM.I-Zentralstelle |
109 |
0 |
|
BM.I-Ministerbüro |
3 |
0 |
|
BM.I-Staatssekretariat |
1 |
0 |
|
BM.I-nachgeordnete Dienststellen |
464 |
12 |
Bezüglich Arten der Nebenbeschäftigungen darf auf die Bestimmungen des § 56 Absatz 3 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 verwiesen werden.
Zu Frage 3:
Die Untersagungen resultieren aus festgestellten Behinderungen an der Erfüllung dienst-licher Aufgaben bzw. wegen vermuteter Befangenheit.
Zu Frage 4:
Die zuständigen Personalabteilungen überprüfen in ihren Funktionen als Dienstbehörden die (Zulässigkeit der) Nebenbeschäftigungen.