9672/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.01.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/1131-I/1/b/2011

Wien, am      . Dezember 2011

 

 

Der   Abgeordnete   zum   Nationalrat   Grosz,   Kolleginnen   und   Kollegen   haben  am   14. November 2011 unter der Zahl 9761/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ich erlaube mir die Anfragepunkte 1 und 2 zusammenzufassen und auf die im Zeitraum
1. Jänner 2010 bis 1. November 2011 erfolgten „Neumeldungen“ von Nebenbeschäftigungen zu beschränken.

 

Nebenbeschäftigungen gemäß § 56 BDG:

 

01.01.2010 bis 01.11.2011

gemeldet

untersagt

BM.I-Zentralstelle

109

 0

BM.I-Ministerbüro

    3

 0

BM.I-Staatssekretariat

    1

 0

BM.I-nachgeordnete Dienststellen

464

12

 

Bezüglich Arten der Nebenbeschäftigungen darf auf die Bestimmungen des § 56 Absatz 3 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 verwiesen werden.

 

Zu Frage 3:

Die Untersagungen resultieren aus festgestellten Behinderungen an der Erfüllung dienst-licher Aufgaben bzw. wegen vermuteter Befangenheit.

 

Zu Frage 4:

Die zuständigen Personalabteilungen überprüfen in ihren Funktionen als Dienstbehörden die (Zulässigkeit der) Nebenbeschäftigungen.