9675/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.01.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0181-I/4/2011

Wien, am 13. Jänner 2012                 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. November 2011 unter der Nr. 9755/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ressorts haben zum Stichtag 1. November 2011 die Ausübung von Nebenbeschäftigungen gemeldet und um welche Nebenbeschäftigung handelte es sich im einzelnen Fall konkret?

o  Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit welchen Nebenbeschäftigungen entfallen auf das Ministerbüro oder ein allfälliges Staatssekretariat?

o  Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf die Zentralstelle Ihres Ressorts

o  Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf nachgeordnete Dienst­stellen?

Ø  Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ressorts haben zwischen 1.1.2010 und 1.11.2011 die Ausübung von Nebenbeschäftigungen gemeldet ge­habt und um welche Nebenbeschäftigung handelt es sich im einzelnen Fall kon­kret?


 

o  Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf ein Ministerbüro oder ein allfälliges Staatssekretariat?

o  Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf die Zentralstelle Ihres Ressorts?

o  Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf nachgeordnete Dienst­stellen?

 

Im Zeitraum 1.1.2010 bis 1.11.2011 sind insgesamt 66 Meldungen von Nebenbe­schäftigungen gemäß § 56 Abs 3 BDG eingelangt. Davon entfallen 52 Meldungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralstelle und 13 Meldungen auf Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter einer nachgeordneten Dienststelle des Bundeskanzler­amtes. Des Weiteren langte eine Meldung von einem Bediensteten der im Bundes­kanzleramt angesiedelten politischen Büros im angefragten Zeitraum ein.

 

Zu Frage 3:

Ø  In welchen konkreten Fällen und aus jeweils welchen Gründen hat Ihr Ressort die Ausübung von in der Frage 2 genannten Nebenbeschäftigungen untersagt?

 

In keinem Fall wurde die Ausübung einer Nebenbeschäftigung untersagt.

 

Zu Frage 4:

Ø  Wer überprüft in Ihrem Ressort die Meldung von Nebenbeschäftigungen?

 

Die Überprüfung der gemeldeten Nebenbeschäftigungen erfolgt durch die Personal­abteilung in ihrer Funktion als Dienstbehörde bzw. Personalstelle.

 

Mit freundlichen Grüßen