9675/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.01.2012
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0181-I/4/2011 |
Wien, am 13. Jänner 2012 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. November 2011 unter der Nr. 9755/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ressorts haben zum Stichtag 1. November 2011 die Ausübung von Nebenbeschäftigungen gemeldet und um welche Nebenbeschäftigung handelte es sich im einzelnen Fall konkret?
o Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit welchen Nebenbeschäftigungen entfallen auf das Ministerbüro oder ein allfälliges Staatssekretariat?
o Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf die Zentralstelle Ihres Ressorts
o Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf nachgeordnete Dienststellen?
Ø Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ressorts haben zwischen 1.1.2010 und 1.11.2011 die Ausübung von Nebenbeschäftigungen gemeldet gehabt und um welche Nebenbeschäftigung handelt es sich im einzelnen Fall konkret?
o Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf ein Ministerbüro oder ein allfälliges Staatssekretariat?
o Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf die Zentralstelle Ihres Ressorts?
o Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf nachgeordnete Dienststellen?
Im Zeitraum 1.1.2010 bis 1.11.2011 sind insgesamt 66 Meldungen von Nebenbeschäftigungen gemäß § 56 Abs 3 BDG eingelangt. Davon entfallen 52 Meldungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralstelle und 13 Meldungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer nachgeordneten Dienststelle des Bundeskanzleramtes. Des Weiteren langte eine Meldung von einem Bediensteten der im Bundeskanzleramt angesiedelten politischen Büros im angefragten Zeitraum ein.
Zu Frage 3:
Ø In welchen konkreten Fällen und aus jeweils welchen Gründen hat Ihr Ressort die Ausübung von in der Frage 2 genannten Nebenbeschäftigungen untersagt?
In keinem Fall wurde die Ausübung einer Nebenbeschäftigung untersagt.
Zu Frage 4:
Ø Wer überprüft in Ihrem Ressort die Meldung von Nebenbeschäftigungen?
Die Überprüfung der gemeldeten Nebenbeschäftigungen erfolgt durch die Personalabteilung in ihrer Funktion als Dienstbehörde bzw. Personalstelle.
Mit freundlichen Grüßen