9678/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.01.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 11. Jänner 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0362-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9772/J betreffend „die Chronologie des Versagen der Bundesregierung rund um eine Absicherung des einzigartigen Freilichtmuseums Stübing in der Steiermark“, welche die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 15. November 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Ausgaben für Portokosten bzw. Postversand im Zeitraum 1. Jänner 2011 bis 22. November 2011 betrugen für die Zentralleitung meines Ressorts einschließlich des Bundesvergabeamtes € 130.992,78. Für das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen sind hiefür rund € 315.000,-, für die Burghauptmannschaft Österreich € 9.856,39, für die Beschussämter € 1.571,61 und für die Bundesmobilienverwaltung € 489,20 angefallen.


Antwort zu den Punkten 2 bis 9 der Anfrage:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass Entscheidungen über Strukturänderungen der Stiftung nur mittels vom Vorstand aufzubereitender Beschlüsse im obersten Leitungsorgan Kuratorium erfolgen können.

 

Auch auf Grund der Entschließung des Nationalrates vom 7. Juli 2010 erging daher am 19. Juli 2010 seitens der Bundeskuratoren die Aufforderung an den Vorstand der Stiftung, die derzeitige Struktur des Museums zu evaluieren und einer Überprüfung in Richtung Nachhaltigkeit zu unterziehen sowie neue und innovative Konzepte zu erstellen, die den Fortbestand des Museums unter den der Geschäftsführung seit langem bekannten finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen nachhaltig absichern.

 

Auf Grund unzureichender Unterlagen des Vorstands wurden vom Kuratorium Evaluierungsgutachten beauftragt. Diese Gutachten zeigten deutlich die Notwendigkeit einer Umstrukturierung der Stiftung auf, etwa durch eine Straffung der Entscheidungsstrukturen, durch eine klare Aufgabenverteilung und
-abgrenzung zwischen den Stiftungsorganen oder durch die Implementierung klarer Buchführungsregelungen.

 

Die Firma Styria Treuhand- und RevisionsgmbH erstellte mit Datum 21. April 2011 ihren Prüfbericht betreffend den Jahresabschluss der Stiftung Österreichisches Freilichtmuseum und stellte darin fest, dass die Erhaltung des Stammvermögens bei Aufrechterhaltung der bisherigen Förderpraxis nicht gefährdet sei. Die Erfüllung des Stiftungszwecks und die ordnungsgemäße Verwaltung der Stiftung, insbesondere im Hinblick auf Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit, seien gesichert.

 

Im Rahmen zahlreicher interner Besprechungen und mehrerer Kuratoriumssitzungen wurden die Vorarbeiten für die notwendigen strukturellen Änderungen der Stiftung geleistet. Anlässlich der letzten Kuratoriumssitzung am 29. Juni 2011 erfolgte die Weichenstellung für eine Umorganisation der Stiftung, die die Basis für den formellen Beschluss für die Satzungsänderung in einer weiteren Kuratoriumssitzung bilden wird.


Für das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend als Kuratoriumsmitglied besteht weder satzungsmäßig noch rechtlich eine finanzielle Verpflichtung gegenüber der Stiftung. Nichtsdestoweniger wurde das Freilichtmuseum Stübing im Zeitraum 2000 - 2010 mit insgesamt € 213.433,64 gefördert. Weitere Förderungen hängen von den budgetären und rechtlichen Möglichkeiten ab. Die inhaltliche Basis der in der Anfrage genannten jährlichen Förderhöhe von € 70.000 ist nicht nachvollziehbar.

 

Abschließend ist zu wiederholen, dass die Probleme des Museums und der Stiftung vorrangig strukturell bedingt sind und erst sekundär auf finanzieller Ebene situiert und damit lösbar sind.