9686/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.01.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0180-I 3/2011
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 12. JAN. 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Elmar Podgorschek, Kolleginnen
und Kollegen vom 17. November 2011, Nr. 9880/J, betreffend
Verwendung der Jubiläumszuwendung als Golden Handshake
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen vom 17. November 2011, Nr. 9880/J, teile ich Folgendes mit:
Jubiläumszuwendungen sind kein Golden Handshake – siehe dazu die Beantwortung zu den Fragen 2 sowie 5 bis 8.
Zu den Fragen 1, 3 und 4:
Diese Zahlen beinhalten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMLFUW (Zentralstelle und nachgeordnete Dienststellen).
Jahr Anzahl der Mitarbeiter Jubiläumszuwendung gesamt
2007 109 676.708,98
2008 143 1.073.815,80
2009 123 979.451,26
2010 130 946.274,84
2011 133 1.090.065,44
Zu den Fragen 2 sowie 5 bis 8:
Im Bundesdienst stellt die Jubiläumszuwendung eine Treueprämie dar. Die Gründe für die Gewährung einer Jubiläumszuwendung sind gesetzlich fixiert. Entweder 25 oder 40 Jahre treue Dienste sind mögliche Anlässe für eine Jubiläumszuwendung. Ausnahmen: Bei Tod und Pensionierung zum Regelpensionsalter genügt eine Dienstzeit von 35 Jahren, um die sonst für 40 Dienstjahre vorgesehene Jubiläumszuwendung zu erhalten. Die Anwendung dieser Ausnahmebestimmung für Frühpensionierung wird durch die Dienstrechtsnovelle 2011 mit 31. Dezember 2011 begrenzt.
Die maximale Jubiläumszuwendung gebührt im Ausmaß von vier Monatsbezügen entsprechend der individuellen Einstufung der oder des Bediensteten.
Da die große Jubiläumszuwendung bei Erreichen von 40 Dienstjahren gebührt, ist naturgemäß eine Nahebeziehung zum Pensionsantritt gegeben. Für die Variante der vorzeitigen Auszahlung bei mindestens 35 Dienstjahren ist die Pensionierung zum Regelpensionsalter sogar eine Anspruchsvoraussetzung.
Der Bundesminister: