969/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.04.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-10.000/0009-I/PR3/2009
DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . April 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Haimbuchner und weitere Abgeordnete haben am 19. Februar 2009 unter der Nr. 971/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Planungsvertrag Regio Liner gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Wurde Ihrem Ressort ein Planungsvertrag oder –vereinbarung bzgl. des Regio Liners übermittelt?
Ø Wenn ja, wann?
Ø Wenn ja, welchen konkreten Inhalts?
Die Linz AG steht mit dem BMVIT in ständigem Kontakt bezüglich der Ausarbeitung eines Vereinbarungsentwurfes über die Finanzierung der Planungsarbeiten zum Projekt Regio Liner in Oberösterreich. Dazu hat es seit Herbst 2008 zahlreiche Abstimmungsgespräche zwischen den Vertragspartnern Linz AG, Land OÖ, Verkehrsressort, und meinem Ressort gegeben.
Im Jänner 2009 wurde ein entsprechender Entwurf zwischen der Linz AG, dem Land OÖ, Verkehrsressort, und dem BMVIT ausgetauscht. Das Land OÖ, Verkehrsressort, hat mir am 20. Jänner 2009 seine Zustimmung zum Entwurf schriftlich übermittelt.
Der Vereinbarungsentwurf ist der Anfragebeantwortung angeschlossen.
Zu den Fragen 4 und 5:
Ø War dieser Planungsvertrag oder –vereinbarung unterzeichnet?
Ø Wenn ja, von welchen Personen?
Die Zustimmung zum Entwurf für die Planungsvereinbarung vom 20. Jänner 2009 kam vom zuständigen Referenten für den öffentlichen Verkehr des Landes OÖ, Landeshauptmannstellvertreter Dipl.Ing. Erich Haider.
Zu den Fragen 6 und 7:
Ø Mit welchen Personen haben Sie Gespräche über das Projekt Regio Liner geführt?
Ø Wann wurden diese Gespräche geführt?
Es fanden bisher mehrere Gespräche zwischen den zuständigen Vertreter/innen der Linz AG, Mitarbeiter/innen des Landes OÖ und meines Ressorts statt, die je nach Bedarf anberaumt wurden.
Zu Frage 8:
Ø Welchen Inhalts waren diese Gespräche?
Die Gespräche dienten der planungstechnischen Abklärung betreffend einer möglichen Linienführung des Regio Liners (siehe dazu auch Antwort zu den Fragen 1 bis 3).
Zu Frage 9:
Ø Welchen Standpunkt nehmen Sie zum Projekt Regio Liner ein?
Grundsätzlich begrüße ich gemeinsame Projekte von Bund, Ländern und Städten zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs im Sinne der Angebotsverbesserung im öffentlichen Personenverkehr, der Verkehrssicherheit, des Umwelt- und Klimaschutzes, sowie zur Ankurbelung der Konjunktur.
Das BMVIT entscheidet bei Vorliegen fertiger Projekte über mögliche Bundesförderungen, mischt sich aber in regionale Entscheidungsfindungen grundsätzlich nicht ein.
Entwurf – NUR FÜR INTERNEN GEBRAUCH
Version 2 erstellt von Zehetner am 09.01.2009
geändert von Zehetner am 16.01.2009
Vereinbarung
über die Durchführung von Planungsarbeiten für eine
NEUE SCHIENENACHSE DURCH LINZ
und eine
VERKNÜPFUNG MIT DER MÜHLKREISBAHN NEU
(REGIO LINER)
abgeschlossen zwischen
der Republik Österreich, vertreten durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen,
dem Land Oberösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann,
der Stadt Linz, vertreten durch den Bürgermeister und
der Linz Linien GmbH, vertreten durch den Vorstand der LINZ AG
Präambel
Die Vertragspartner kommen überein, im Sinne des § 4 des Privatbahngesetzes 2004 (BGBl. I/39 vom 30. April 2004) und mit dem Ziel der
Ø Sicherstellung eines modernen und leistungsfähigen Regional- und Nahverkehrs,
Ø Kapazitätsverbesserung und –erweiterung des Regional- und Nahverkehrs im oberösterreichischen Zentralraum und der Stadt Linz
Ø Verbesserung der Qualität der angebotenen Verkehrsleistung aus infrastruktureller Sicht
Ø Unterstützung und Fortführung der österreichischen Verkehrspolitik durch Maßnahmen zur Attraktivierung des Schienenpersonenverkehrs auch auf Regional- und Nahverkehrsstrecken
Ø allgemeinen Verbesserung der Umweltqualität (Verminderung der Feinstaubbelastung, Lärmemission, CO2-Emission etc.)
in den Jahren 2009 bis 2011 einen Finanzierungsbeitrag im Gesamtausmaß von
EUR 8 Mio.
(in Worten Achtmillionen Euro)
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
für Planungsmaßnahmen der Linz Linien GmbH zur Errichtung einer „Neuen Schienenachse durch Linz und einer Verknüpfung mit der Mühlkreisbahn Neu“, kurz REGIO LINER genannt, unter folgenden Bedingungen und Auflagen zu gewähren.
Die Planungsarbeiten werden durch die Linz Linien GmbH mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung aufgenommen und spätestens bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen.
Die Planungsarbeiten durch die Linz Linien GmbH umfassen auf Basis der vorliegenden ÖIR-Studie zumindest die
Ø Bewertung im Vergleich zum bisher geplanten City-S-Bahn-Projekt,
Ø Einreichplanung für den Abschnitt Mühlkreisbahnhof bis Hauptbahnhof,
Ø Einreichplanung für den Abschnitt Mühlkreisbahnhof bis Aigen-Schlägl
Ø Berechnung der Bau- und Betriebskosten für die jeweiligen Streckenabschnitte.
Finanzierungsschlüssel
Die Finanzierung des der Linz Linien GmbH entstehenden Planungsaufwandes erfolgt nach dem folgenden Finanzierungsschlüssel
Ø 50% Bund (maximal EUR 4,0 Mio.)
Ø 40% Land Oberösterreich (maximal EUR 3,2 Mio.)
Ø 10% Stadt Linz (maximal EUR 0,8 Mio.)
bis zu dem oben angeführten Gesamtausmaß in der Höhe von EUR 8,0 Mio., zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Vertragspartner leisten unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung an die Linz Linien GmbH eine Anzahlung im Ausmaß von insgesamt 33% bezogen auf den vereinbarten Finanzierungsschlüssel.
Weiter 50 % der Planungskosten, bezogen auf den vereinbarten Finanzierungsschlüssel, leisten die Vertragspartner abhängig vom Fortschritt der Planungsarbeiten, gemäß Nachweis und Anforderung durch die Linz Linien GmbH.
Die Restzahlung der Planungskosten in Höhe von 17% an die Linz Linien GmbH erfolgt nach Abschluss der Planungsarbeiten und Erstellung eines Endberichtes für die Vertragspartner durch die Linz Linien GmbH.
Allgemeine Bestimmungen
Allfällige Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform; mündliche Nebenabsprachen können daher keinerlei rechtliche bindende Wirkung entfalten.
Diese Vereinbarung wird in vier Ausfertigungen errichtet, wovon jeweils eine für jeden Vertragspartner bestimmt ist.
Diese Vereinbarung tritt nach Unterfertigung durch sämtliche Vertragspartner in Kraft.
Die Linz Linien GmbH werden allfällige aus dieser Vereinbarung entstehende Rechte und Pflichten unverzüglich an die Vertragspartner mitteilen.
Linz, am .............................................
Für den Bund:
Für das Land Oberösterreich:
Für die Stadt Linz:
Für die Linz Linien GmbH: