9694/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.01.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0274-III/4a/2011
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 12. Jänner 2012
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9773/J-NR/2011 betreffend die Chronologie des Versagens der Bundesregierung rund um eine Absicherung des einzigartigen Freilichtmuseums Stübing in der Steiermark, die die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 15. November 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Es ist darauf hinzuweisen, dass Portokosten
für die Erfüllung der Aufgaben eines Ressorts
unabdingbar sind und keinerlei Zusammenhang mit der Erbringung von
Förderleistungen
besteht, da Portokosten unabhängig davon anfallen.
Vom 1. Jänner 2011 bis 15. November 2011 betrugen die Portokosten im Bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung insgesamt über € 62.000,--.
Zu Fragen 2 bis 9:
Einleitend halte ich fest, dass Entscheidungen über Strukturänderungen der Stiftung nur mittels vom Vorstand aufzubereitenden Beschlüssen im obersten Leitungsorgan Kuratorium erfolgen können.
Auch auf Grund der Entschließung des
Nationalrates vom 7. Juli 2010 erging daher am 19. Juli 2010 seitens
der Bundeskurator/inn/en die Aufforderung an den Vorstand der Stiftung, die
derzeitige Struktur des Museums zu evaluieren und einer Überprüfung
in Richtung Nachhaltigkeit zu unterziehen sowie neue und innovative Konzepte zu
erstellen, die den Fortbestand des Museums unter den der Geschäftsführung
seit langem bekannten finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen
nachhaltig absichern.
Auf Grund unzureichender Unterlagen des
Vorstands wurden daher vom Kuratorium
Evaluierungsgutachten beauftragt. Diese Gutachten zeigten deutlich die
Notwendigkeit einer Umstrukturierung der Stiftung auf, etwa durch eine Straffung
der Entscheidungsstrukturen, durch eine klare Aufgabenverteilung und
-abgrenzung zwischen den Stiftungsorganen oder durch die Implementierung klarer
Buchführungsregelungen.
Die Firma Styria Treuhand- und
RevisionsgmbH erstellte mit Datum 21. April 2011 ihren Prüf-bericht
betreffend den Jahresabschluss der Stiftung Österreichisches
Freilichtmuseum und
stellte darin fest, dass die Erhaltung des Stammvermögens bei
Aufrechterhaltung der bisherigen Förderpraxis nicht gefährdet sei.
Die Erfüllung des Stiftungszwecks und die ordnungsgemäße
Verwaltung der Stiftung, insbesondere im Hinblick auf Sparsamkeit und
Zweckmäßigkeit sei
gesichert.
Im Rahmen zahlreicher interner Besprechungen und mehrerer Kuratoriumssitzungen wurden die Vorarbeiten für die notwendigen strukturellen Änderungen der Stiftung geleistet. Anlässlich der letzten Kuratoriumssitzung am 29. Juni 2011 erfolgte die Weichenstellung für eine Umorgani-sation der Stiftung, die die Basis für den formellen Beschluss für die Satzungsänderung in einer weiteren Kuratoriumssitzung bilden wird.
Für das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung als Kuratoriumsmitglied besteht weder satzungsmäßig noch rechtlich eine finanzielle Verpflichtung gegenüber der Stiftung. Auch im Zeitraum 2000 bis 2010 wurden keine Förderungen ausbezahlt. Die inhaltliche Basis der in der Anfrage genannten jährlichen Förderhöhe von € 70.000,-- ist daher nicht nachvollziehbar.
Abschließend ist zu wiederholen, dass die Probleme des Museums und der Stiftung vorrangig strukturell bedingt sind und erst sekundär auf finanzieller Ebene situiert und damit lösbar sind.
Der Bundesminister:
o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.