9695/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.01.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0297-III/4a/2011 |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 12. Jänner 2012
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Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 9884/J-NR/2011 betreffend Verwendung der
Jubiläumszuwendung als Golden Handshake, die die Abgeordneten Elmar Podgorschek,
Kolleginnen und Kollegen am 17. November 2011 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
Einleitend ist anzumerken,
dass sich alle nachfolgenden Angaben auf den Zeitraum ab 1. März 2007
beziehen, da das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung erst durch
die
Novelle zum Bundesministeriengesetz, BGBl.I Nr. 6/2007, wieder errichtet wurde.
Zu Fragen 1, 3 und 4:
Im Bereich der Zentralleitung und der nachgeordneten Dienststellen wurden in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011 die Jubiläumszuwendungen insgesamt 142 Bedienstete in der Höhe von € 1,969 565,86 zuerkannt.
Die Gesamtsumme aller
Zuwendungen im jeweiligen Jahr ergibt sich aus den Dienstjubiläen
anlässlich von 25 Dienstjahren, von 40 Dienstjahren bzw. ab 35
Dienstjahren.
Zu Fragen 2, 5 bis 8:
Im Bundesdienst stellt die Jubiläumszuwendung
eine Treueprämie dar. Die Gründe für die
Gewährung einer Jubiläumszuwendung sind gesetzlich fixiert. Entweder
25 oder 40 Jahre treue Dienste sind mögliche Anlässe für eine
Jubiläumszuwendung. Ausnahmen: Bei Tod und
Pensionierung zum Regelpensionsalter genügt eine Dienstzeit von 35 Jahren,
um die sonst für 40 Dienstjahre vorgesehene Jubiläumszuwendung zu
erhalten. Die Anwendung dieser
Ausnahmebestimmung für Frühpensionierung wird durch die
Dienstrechtsnovelle 2011 mit
31. Dezember 2011 begrenzt werden.
Die maximale Jubiläumszuwendung gebührt im Ausmaß von vier Monatsbezügen entsprechend der individuellen Einstufung der oder des Bediensteten.
Da die große Jubiläumszuwendung bei
Erreichen von 40 Dienstjahren gebührt, ist naturgemäß eine zeitliche
Nahebeziehung zum Pensionsantritt gegeben. Für die Variante der
vorzeitigen Auszahlung bei mindestens 35 Dienstjahren ist die Pensionierung zum
Regelpensionsalter
sogar eine Anspruchsvoraussetzung.
Der Bundesminister:
o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.