9698/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.01.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Jänner 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. November 2011 unter der Nr. 9766/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ressorts haben zum Stichtag 1. November 2011 die Ausübung von Nebenbeschäftigungen gemeldet und um welche Nebenbeschäftigung handelte es sich im einzelnen Fall konkret?
a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit welchen Nebenbeschäftigungen entfallen auf das Ministerbüro oder ein allfälliges Staatssekretariat?
b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf die Zentralstelle Ihres Ressorts?
c) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf nachgeordnete Dienststellen?
Ø Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ressorts haben zwischen 1.1.2010 und 1.11.2011 die Ausübung von Nebenbeschäftigungen gemeldet gehabt und um welche Nebenbeschäftigung handelt es sich im einzelnen Fall konkret?
a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf ein Ministerbüro oder ein allfälliges Staatssekretariat?
b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf die Zentralstelle Ihres Ressorts?
c) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf nachgeordnete Dienststellen?
In meinem Ressort wurden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemäß § 56 Abs. 3 BDG 1979 die folgende Anzahl von Nebenbeschäftigungen gemeldet:
Zeitraum 1.1.2010 – 31.12.2010: 15
a) Referent/innen im Kabinett 0
b) Zentralstelle 12
c) Nachgeordnete Dienststellen: 3
Zeitraum 1.1.2011 – 1.11.2011: 11
a) Referent/innen im Kabinett 0
b) Zentralstelle 8
c) Nachgeordnete Dienststellen 3
Zu Frage 3:
Ø In welchen konkreten Fällen und aus jeweils welchen Gründen hat Ihr Ressort die Ausübung von in der Frage 2 genannten Nebenbeschäftigungen untersagt?
In keinem Fall.
Zu Frage 4:
Ø Wer überprüft in Ihrem Ressort die Meldung von Nebenbeschäftigungen?
Die Überprüfung der gemeldeten Nebenbeschäftigungen erfolgt durch die Personalabteilung in ihrer Funktion als Dienstbehörde.