971/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

                                                                                                               GZ. BMVIT-9.000/0014-I/PR3/2009    

                                                                                                                                           DVR:0000175

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am     . April 2009

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 20. Februar 2009 unter der Nr. 1012/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Geschlechtergerechte Budgetpolitik 2009 – Gender Budgeting gerichtet.

 

Bevor ich nachstehend Ihre Fragen beantworte erlauben Sie mir vorab einige grundsätzliche Anmerkungen:

 

Ich möchte festhalten, dass ich natürlich auch in meiner neuen Funktion nachdrücklich Gender Budgeting (GB) unterstütze und mich darüber freue, dass ich als damalige Frauenministerin maßgeblich dazu beitragen konnte, dass dieses Instrument nunmehr als verfassungsrechtliche Staatszielbestimmung in der österreichischen Bundesverfassung verankert wurde. Wie Sie richtig festhalten ist diese Bestimmung mit 1. Jänner 2009 in Kraft getreten und soll GB im Rahmen der wirkungsorientierten Haushaltsführung des Bundes spätestens ab 2013 realisiert sein. Wir stehen daher am Beginn dieses wichtigen Prozesses. Deshalb ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch noch nicht möglich, hinsichtlich des Budget-Bundesvoranschlages 2009 bereits über umfassende Ergebnisse und Handlungsanalysen zu verfügen, da dies insbesondere auch ein entsprechend fundiertes Datenmaterial voraussetzt. Auch sind Evaluierungen und Analysen in der Regel ex post Betrachtungen. Nichts desto trotz hat das bmvit bereits etliche Anstrengungen in diese Richtung unternommen.

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø      Welche Ressourcen gibt es für die Durchführung von Gender Budgeting in personeller und finanzieller Hinsicht in Ihrem  Ressort? Ist an eine  Ausweiterung dieser Ressourcen gedacht?

Ø      Die tatsächliche Umsetzung von Gender Budgeting bedeutet einen tiefgreifenden Wandel in der Verwaltungskultur und – praxis. Punktuelle Maßnahmen sind daher keineswegs ausreichend. Welche Abteilung in Ihrem Ressort ist für die strategische Planung und systematische Umsetzung von Gender Budgeting in der Bundesverwaltung zuständig? Wie viel Personal und finanzielle Ressourcen stehen dieser Verwaltungseinheit für die Umsetzung von Gender Budgeting zur Verfügung?

Ø      Wird externe fachliche Expertise (Fach-, Gender oder HaushaltsexpertInnen) für die Durchführung einer Gender Budgeting Analyse im Rahmen der Erstellung des Budgetvoranschlags 2009 in Ihrem Ressort beigezogen? Falls ja, welche ExpertInnen sind das?

 

Im bmvit wurde zur Thematik Gender Budgeting eine ministerielle interdisziplinäre Arbeitsgruppe etabliert. Diese setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Fachsektionen zusammen, sowie aus Expertinnen und Experten, die über Haushalts- bzw. Budgetexpertise verfügen. Dies deshalb, da Gender Budgeting eine systematische und ganzheitliche Analyse der jeweiligen politischen Handlungsfelder des bmvit erfordert und daher im Sinne einer Querschnittsmaterie in den verschiedenen Verwaltungsbereichen breit verankert sein sollte. Auch wurde bei der organisatorischen Implementierung den generellen Budgetrestriktionen sowie dem Erfordernis der Sparsamkeit der Verwaltung Rechnung getragen. Bei Bedarf kann und wird diese AGR erweitert werden. Zur Erstellung des Budgetvoranschlages 2009 wurde keine externe Expertise herangezogen.

 

Zu Frage 4:

Ø      Werden NGO´s bzw. zivilgesellschaftliche AkteurInnen in die Erstellung der „Gender-aspekte des Budgets“ bzw. beim Gedner Bugeting Prozess miteinbezogen? Wenn ja, welche NGO´s sind das?

 

Derzeit werden keine NGO’s in die Erstellung der Genderaspekte miteinbezogen.

 

 

Zu Frage 5:

Ø      Wird darauf geachtet, dass die Präsentation des Budget-Bundesvoranschlags 2009 in einer für alle StaatsbürgerInnen nachvollziehbaren Form erfolgt?

 

 

Ich verweise hierzu auf die Anfragebeantwortung des Herrn Bundesministers für Finanzen zur schriftliche parlamentarischen Anfrage 1005/J-NR/2009.

 

 

Zu den Fragen 6 bis 9:

Ø      Werden im Rahmen des Gender Budgetings bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ für das Jahr 2009 Ausgaben analysiert, die explizit auf Gleichstellung ausgerichtet sind wie z.B. Mittel für Frauenförderung?

Ø      Werden im Rahmen des Gender Budgetings bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ für das Jahr 2009 allgemeine, nicht speziell auf Gleichstellung orientierte, Ausgaben analysiert, die eine offensichtliche oder möglicherweise gleichstellungsrelevante Wirkung haben und wenn ja, welche Ausgaben waren das in Ihrem Ressort?

Ø      Werden im Rahmen des Gender Budgetings bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ für das Jahr 2009 Staatseinnahmen analysiert, die eine offensichtliche oder möglicherweise gleichstellungsrelevante Wirkung haben und wenn ja, welche Ausgaben waren das? Welche Maßnahmen werden getroffen, um hinkünftig eine systematische Gleichstellungswirkungsanalyse von Staatseinnahmen und deren Reformen sicherzustellen?

Ø      Wie groß ist der prozentuelle Anteil der analysierten Budgetbereiche (getrennt nach Ausgaben und Einnahmen) für das Gender Budgeting bzw. für die „Genderaspekte des Budgets“ in Ihrem Ressort gemessen an den Gesamtausgaben bzw. –einnahmen Ihres Ressorts?

 

Vorab darf generell auf den erläuternden Teil zum Bundesbudgetvoranschlag 2009 verwiesen werden. Die diesbezüglichen Vorgaben des BMF zu Gender Budgeting berücksichtigend, wurden in einer ersten Phase drei Projektbereiche zur näheren Betrachtung ausgewählt. Erstens wurden die Geldflüsse bei Belohnungen und Geldaushilfen untersucht. Hierbei wurden 0,74% des Personalbudgets betrachtet. Zweitens wurden die Leistungen an die Verkehrsverbünde – Wochen- Monats- und Jahreskartenbezieher/innen mit einem Budgetvolumen von 3,19% des Gesamtbudgets untersucht. Als drittes Betrachtungsfeld wurde das Programm „FemTech“ als Gesamtes herangezogen, wobei hier über die budgetäre Größe in Prozenten derzeit noch keine Aussage getroffen werden kann. Das Thema der Einnahmen wurde im BMVIT bis dato nicht einer gendermäßigen Betrachtung unterzogen. Dies wird aber bei hinkünftigen Budgets der Fall sein.

 

 

Zu den Fragen 10 bis 13:

Ø      Ist die bestehende Datenlage für die Erstellung des Gender Budgetings bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ ausreichend? Haben geschlechtsspezifische, empirische Daten gefehlt? Falls ja, welche Maßnahmen zur verbesserten geschlechtsdifferenzierten Datenerhebung ergeben sich daraus und welche konkreten Schritte werden zur Verbesserung der Datenlage gesetzt?

Ø      Welche gleichstellungspolitischen Ziele werden mit dem Bundesvoranschlag 2009 verfolgt und innerhalb welchen Zeitraums werden diese Gleichstellungsziele wirksam werden? Anhand welcher Indikatoren wird die Erreichung der Ziele gemessen bzw. überprüft?

Ø      Welche Auswirkungen des Bundesvoranschlags 2009 auf Männer und Frauen wurden anhand des Gender Budgeting Prozesses bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ sichtbar? Welche Maßnahmen wurden aufgrund dieser Erkenntnisse gesetzt?

Ø      Welche Handlungskonsequenzen wurden aus den Ergebnissen der Wirkungsanalyse des Gender Budgeting Prozesse bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ beim Bundesvoranschlag 2009 gezogen?

 

Ich verweise hierzu auf die Anfragebeantwortung des Herrn Bundesministers für Finanzen zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage 1005/J-NR/2009.

 

 

Zu Frage 14:

Ø      Kam es aufgrund der Ergebnisse des Gender Budgetings bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ zu einer Veränderung der budgetären Prioritäten? Wenn ja, welche Veränderungen waren das konkret und welchem prozentuellen Anteil am Gesamtbudget haben diese Veränderungen entsprochen?

 

Die Frage kann derzeit noch nicht beantwortet werden, da erst nach der erstmaligen Durchführung und dem Vorliegen von Ergebnissen Schlussfolgerungen und allfällige Konsequenzen in Richtung einer Veränderung der budgetären Prioritäten gezogen werden können.

 

 

Zu den Fragen 15 bis 17:

Ø      Nunmehr werden auf Bundesebene bereits seit Jahren vereinzelte Pilotprojekte von in der Regel geringem Umfang durchgeführt. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um Gender Budgeting Analysen mittelfristig als systematischen Bestandteil des Verwaltungshandelns umzusetzen und den Großteil des Budgets in die Analysen einzubeziehen?

Ø      Bereits vor Jahren gab es von zivilgesellschaftlicher Seite die Forderung zur Einrichtung eines Gender-Budget-Forums mit breiter öffentlicher Beteiligung (Zivilgesellschaft und WissenschafterInnen) zur Steuerung und Begleitung des Umsetzungsprozesses, um dessen Transparenz und Partizipation im Sinne von Good Governance zu fördern. Welche Schritte wurden diesbezüglich unternommen?

Ø      Für Gender Budgeting ist Öffentlichkeit und breite Diskussion der budgetpolitischen Prioritäten von großer Bedeutung. In diesem Zusammenhang ist eine verständliche Darstellung des Budgets wesentlich. Welche Maßnahmen werden getroffen um die budgetpolitische Diskussion und insbesonders die gleichstellungspolitischen Wirkungen des Budgets einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen?

 

Ich verweise hierzu auf die Anfragebeantwortung des Herrn Bundesministers für Finanzen

zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage 1005/J-NR/2009.

 

 

Zu Frage 18:

Ø      Der Verfassungsauftrag gemäß Art. 13(3) umfasst auch die ausgegliederten Institutionen und nachgeordneten Dienststellen. Welche Schritte werden gesetzt, um eine systematische Integration von Gender Budgeting in diesen Organisationen sicherzustellen?

 

Für den Bereich der nachgeordneten Dienststellen werden hinkünftig ebenfalls entsprechende Schritte bei der Umsetzung von Gender Budgeting im Rahmen der Haushaltsreform bis 2013 gesetzt werden.