9714/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.01.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0303-Pr 1/2011 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 9762/J-NR/2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Ich schicke zunächst voraus, dass sich auf Grund der unterschiedlichen Definitionen in den anzuwendenden dienstrechtlichen Bestimmungen für Richter/innen einerseits und die übrigen Bediensteten meines Ressorts andererseits die folgenden Antworten auf Nebenschäftigungen und Nebentätigkeiten beziehen.
Zu 1 bis 3:
Zum Stichtag 1. November 2011 haben insgesamt 1.598 Bedienstete des Justizressorts Nebenbeschäftigungen/Nebentätigkeiten gemeldet, davon zwei Mitarbeiter des Ministerbüros und 40 (übrige) Bedienstete der Zentralstelle. Auf die nachgeordneten Dienstbehörden entfielen 1.556 Bedienstete.
Im Zeitraum vom 1. Jänner 2010 bis 1. November 2011 waren insgesamt für 1.914 Bedienstete des Justizressorts Nebenbeschäftigungen/Nebentätigkeiten gemeldet, darunter zwei Mitarbeiter des Ministerbüros und 50 (übrige) Bedienstete der Zentralstelle. Auf die nachgeordneten Dienstbehörden entfielen 1.862 Bedienstete.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass im Hinblick auf die Anzahl und Vielfalt der gemeldeten Nebenbeschäftigungen bzw. Nebentätigkeiten eine Auswertung sowohl der einzelnen Arten von Nebenbeschäftigungen bzw. Nebentätigkeiten als auch der Anzahl und Gründe für die Untersagung von Nebenbeschäftigungen/Nebentätigkeiten mit einem unzumutbar hohen Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Grundsätzlich kann aber mitgeteilt werden, dass das Justizressort bei der Auslegung der Untersagungsbestimmungen seit jeher einen besonders strengen Maßstab angelegt hat.
Zu 4:
Die Überprüfung einer gemeldeten Nebenbeschäftigung erfolgt durch die jeweilige personalführende Stelle der Dienstbehörden.
Wien, . Jänner 2012
Dr. Beatrix Karl