9715/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.01.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0304-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 9777/J-NR/2011

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „statistische Angaben bezüglich Finanzierung und Belegung der österreichischen Strafanstalten“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Gemäß dem Gesamtbedeckungsgrundsatz des § 38 BHG haben alle Einnahmen des Bundes zur Deckung seines gesamten Ausgabenbedarfes zu dienen. Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen (zweckgebundene Gebarung) dürfen Einnahmen zur Bedeckung bestimmter Ausgaben herangezogen werden. Eine Aussage darüber, aus welchen Einnahmen des Bundes Justizanstalten konkret finanziert werden, ist daher nicht möglich.


Die Einnahmen aus Gerichtsgebühren (Finanzposition 2/13204-8170.900 Erlöse für hoheit­liche Leistungen) sind für das Jahr 2011 mit 684,374.000 Euro und für 2012 mit 692,780.000 Euro budgetiert. Für Ausgaben der Gerichte und Staatsanwaltschaften (Budgettitel 1/131 und 1/132 zuzüglich der entsprechenden Zahlungen nach dem Bundesimmobiliengesetz) sind 700,849.000 Euro (2011) bzw. 719,424.000 Euro (2012) veranschlagt. Aus diesen Zahlen ist ersichtlich, dass eine Querfinanzierung der Justizanstalten aus Gerichtsgebühren rechnerisch nicht möglich ist.

Zu 3:

Zum Stichtag 1. November 2011 waren in den einzelnen Anstalten wie folgt Insassinnen und Insassen in Strafhaft angehalten (inkl. Anhaltungen in Strafhaft nach § 173 Abs. 4 StPO):

Eisenstadt

71

Favoriten

100

Feldkirch

91

Garsten

370

Gerasdorf

74

Göllersdorf

17

Hirtenberg

432

Innsbruck

290

Graz-Jakomini

335

Josefstadt

427

Graz-Karlau

463

Klagenfurt

248

Korneuburg

166

Krems/Donau

70

Leoben

183

Linz

233

Ried

116

Salzburg

137

Simmering

464

Sonnberg

363

St. Pölten

152

Stein

692

Suben

245

Schwarzau

173

Wels

84

Wr. Neustadt

105

 

Zu 4 bis 9:

Zum Stichtag 1. November 2011 beliefen sich die Anteile von Insassinnen und Insassen ohne österreichische Staatsbürgerschaft wie folgt:


 

ohne österr. Staatsbürgerschaft

Anteil

Eisenstadt

112

69%

Favoriten

18

17%

Feldkirch

64

42%

Garsten

154

35%

Gerasdorf

31

33%

Göllersdorf

43

29%

Hirtenberg

226

52%

Innsbruck

195

44%

Graz-Jakomini

218

41%

Josefstadt

756

64%

Graz-Karlau

169

31%

Klagenfurt

127

40%

Korneuburg

149

65%

Krems/Donau

46

48%

Leoben

110

50%

Linz

185

39%

Mittersteig

5

4%

Ried

99

73%

Salzburg

88

41%

Simmering

213

42%

Sonnberg

168

46%

St. Pölten

113

42%

Stein

348

44%

Suben

138

56%

Schwarzau

68

37%

Wels

69

48%

Wr. Neustadt

115

50%

 

Die weiteren Kriterien „Migrationshintergrund“, „Asylant“ bzw. „Asylwerber“ sind keine voll­zugsrelevanten Daten und werden in der elektronischen Insassenverwaltung auch nicht erfasst, sodass ohne unvertretbaren Verwaltungsaufwand hiezu keine statistischen Angaben gemacht werden können.

 

Wien,      . Dezember 2011

 

 

 

Dr. Beatrix Karl