972/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-12.500/0004-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am     . April 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 23. Februar 2009 unter der Nr. 1016/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Martin Graf, der Spitzenmanager und Spitzenkandidat der FPÖ, gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø      Von welchem Gremium bzw. welchen Personen wurde Martin Graf 2003 als Geschäftsführer der ARC business services GmbH bestellt und wer hat an der Bestellung mitgewirkt?

 

Martin Graf wurde durch die Generalversammlung der ARC business services GmbH bestellt. Der entsprechende Vertrag wurde am 14.04.2003 von den ARC Geschäftsführern Krünes und Gornik unterfertigt.


Zu den Fragen 2 bis 8:

Ø      Wie hoch war der im Geschäftsführer-Vertrag vereinbarte Bruttobezug?

Ø      Stimmt die Darstellung des Rechnungshofs, dass in dem Vertrag, der bis 30.4.2008 abgeschlossen, aber jedenfalls bis 30.9.2006 wirksam war, die Verpflichtung enthalten war, zusätzliche Funktionen im ARC-Konzern unentgeltlich zu übernehmen?

a) Enthielt dieser Vertrag ebenfalls Klauseln, die die faktische Unkündbarkeit bedeutet haben?

Ø      Warum wurde Martin Graf bei der einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses eine Prämie für die Ausübung zusätzlicher Funktionen im ARC-Konzern zugesprochen?

Ø      Gibt es ein Schreiben von Martin Graf von Anfang Mai an seine Eigentümervertreter, wonach er beabsichtige, bei den Nationalratswahlen 2006 zu kandidieren? Wenn ja, wie lautet dieses und an wen war es gerichtet?

a) Wer von den Eigentümervertretern hat nachweislich Kenntnis von diesem Schreiben erhalten?

Ø      Gibt es ein Schreiben von Martin Graf vor der Gemeinderatswahl 2005 an seine Eigentümervertreter, wonach er beabsichtige, bei den Wiener Gemeinderatswahlen zu kandidieren? Wenn ja, wie lautet es und an wen war es gerichtet?

a) Wer von den Eigentümervertretern hat 2005 nachweislich Kenntnis davon erhalten, dass der damalige Geschäftsführer der ARC (Krünes), der damalige Geschäftsführer der ARC business services (Graf), der damalige Prokurist der ARC business services (Wansch) und weitere MitarbeiterInnen der business services auf der Liste der FPÖ kandidierten bzw. wurden Dienstfreistellungen beantragt?

Ø      Gibt es ein Schreiben der Eigentümervertreter, in dem Martin Graf die Erlaubnis zur Kandidatur für die Nationalratswahlen 2006 erteilt wurde? Wenn ja, wie lautet es und von wem war es unterzeichnet?

Ø      Gab es eine Regelung betr. Karenz, Dienstfreistellung bzw. Arbeitszeiten von Martin Graf während des Wahlkampfes 2006? Wenn ja, wie lautet diese Regelung und wer hat sie unterzeichnet?

 

Die gegenständlichen Fragen beziehen sich auf Angelegenheiten, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie sind. Ich nehme als  Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Gesellschafterin der Austrian Research Centers GmbH (ARC) in der Generalversammlung wahr und habe daher nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeiten, Angelegenheiten der zuständigen Organe der Gesellschaft, welche von diesen im Rahmen ihrer gesetzlichen Verantwortung entschieden werden, zu beeinflussen.

Die gegenständlichen Fragen sind somit von dem in §§ 89ff Geschäftsordnungsgesetz geregelten Fragerecht nicht erfasst.

 

 

Zu Frage 9:

Ø      Wurde der Aufsichtsrat bzw. das Ministerium als Eigentümervertreter während bzw. vor der Wahlkampfzeit 2006 mit der Kandidatur von Martin Graf befasst?

 

In der Aufsichtsratssitzung 5/2006 vom 18. Dezember 2006 berichtete der Vorsitzende des Aufsichtsrates, dass Martin GRAF mit der Annahme seines Nationalratsmandates aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates führte aus, dass die Doppelfunktion von Martin GRAF als ARC-Prokurist und Mandatar nicht möglich sei, da sie für das Unternehmen schädlich wäre. Diese Argumentation hat die Geschäftsführung von sich aus akzeptiert und hat den Fall der Nebenbeschäftigung von Martin GRAF nicht genehmigt. Es kam daher zu einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses.

 

 

Zu den Fragen 10 und 12:

Ø      Wurde der am 12.7.2006 vereinbarte unbefristete neue Dienstvertrag mit Martin Graf

a) von Seiten des Arbeitgebers durch die business services GmbH vorbereitet?

b) Von wem wurde der Vertrag von Seiten des Arbeitgebers unterzeichnet?

Ø      Warum wurde in dem Vertrag die Klausel verankert, wonach eine Kündigung während der ersten 36 Monate nur aus wichtigen Gründen gemäss § 27 AngG möglich ist?

 

Die gegenständlichen Fragen beziehen sich auf Angelegenheiten, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, insbesondere auch nicht in Angelegenheiten des Bundes als Träger von Privatrechten, sind.

Siehe dazu auch meine Ausführungen zu den Fragen 2 bis 8.

 

 

Zu Frage 11:

Ø      Wurde der Aufsichtsrat mit diesem Dienstvertrag befasst? Wenn ja, wann und welche Stellungnahme gab es von Seiten des Aufsichtsrates? Wenn nein, warum nicht?

 

Nein, dies war weder ein Tagesordungspunkt noch ein Berichtspunkt in den Aufsichtsratssitzungen.

 

 

Zu Frage 13:

Ø      Wurde das Ministerium oder der Aufsichtsrat darüber informiert, dass die Geschäftsführung Martin Graf am 5.10.06 entlassen hat? Wenn ja, wann und was wurde als Begründung angegeben?

 

Weder das Ministerium noch der Aufsichtsrat wurde von der Geschäftsführung direkt informiert.

 

 

Zu Frage 14:

Ø      Ist dem Ministerium bzw. seinen Vertretern im Aufsichtsrat mitgeteilt worden, dass Martin Graf ein arbeitsgerichtliches Verfahren gegen seine Entlassung eingeleitet hat? Wenn ja, wann?

 

Nein.

 

 

Zu den Fragen 15 bis 20:

Ø      Welche Schritte hat die Geschäftsführung von ARC am 5.10.06 betr. die Tätigkeit von Martin Graf als Prokurist und leitender Angestellter tatsächlich gesetzt?

Ø      Wurde Martin Graf mit 5.10.06 von der Sozialversicherung abgemeldet?

Ø      Hat Martin Graf nach dem 5.10.06 ein Hausverbot erhalten?

Ø      Welche anderen Schritte wurden gesetzt, aus denen Martin Graf schließen konnte, es habe sich um eine Entlassung gehandelt?

Ø      Wurden Gutachten betr. eine Auflösung des Dienstverhältnisses mit Martin Graf in Auftrag gegeben? Wenn ja, von wem und mit welchen Resultaten?

Ø      Ist die Darstellung von Martin Graf richtig, dass alle Gutachten bescheiden würden, dass er „auf etwas verzichtet habe“? Wenn ja, wodurch hat Martin Graf auf etwas verzichtet?

 

Die gegenständlichen Fragen beziehen sich auf Angelegenheiten, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, insbesondere auch nicht in Angelegenheiten des Bundes als Träger von Privatrechten, sind.

Siehe dazu auch meine Ausführungen zu den Fragen 2 bis 8.

 

 

Zu den Fragen 21 und 22:

Ø      Ist der ARC bzw. deren Eigentümern durch die Vorgangsweise der alten bzw. neuen Geschäftsführung gegenüber Martin Graf ein Schaden entstanden?

Ø      Haben Sie die Absicht als Eigentümervertreter, die für die Erstellung des neuen Dienstvertrags bzw. für die Auflösung des Dienstverhältnisses von Martin Graf als leitendem Angestellten verantwortlichen Geschäftsführer zu klagen? Wenn nein, warum nicht?

 

Beide Fragen sind Gegenstand eines derzeit laufenden Gerichtsverfahrens und können erst nach Abschluss des Verfahrens beantwortet werden.