9720/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.01.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am      Jänner 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0236-I/4/2011

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9831/J vom 16. November 2011 der Abgeordneten Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die österreichische Bundesregierung bekennt sich zur Stabilität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen. In diesem Zusammenhang wurden die bisherigen österreichischen Maßnahmen, insbesondere der Bundesfinanzrahmen mit mehrjährigen verbindlichen Ausgabenobergrenzen sowie der Österreichische Stabilitätspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, auf europäischer Experten-Ebene sehr positiv bewertet. Die für die Ratings zuständigen Agenturen haben die österreichischen Maßnahmen ebenfalls positiv aufgenommen. Darüber hinaus ist bekannt, dass die Bundesregierung an weiteren Konsolidierungsmaßnahmen arbeitet. Vor diesem Hintergrund bin ich daher optimistisch, dass Österreich auch künftig sein AAA-Rating beibehalten wird.


Zu 2.:

Maßnahmen zur Senkung der Verwaltungskosten sind ein zentraler Ansatzpunkt jeglicher Budgetkonsolidierung, da Verwaltungskosten in allen Haushalten eine bedeutende Position darstellen. Die genauen Maßnahmen der Verwaltungsreform werden derzeit erarbeitet und in die Beratungen einfließen.

 

Zu 3., 4., 5. und 10.:

Die innerstaatliche rechtliche Umsetzung der Schuldenbremse durch die am 7. Dezember 2011 beschlossene Novelle zum Bundeshaushaltsgesetz 2013 und im Wege einer Vereinbarung nach Art 15a B-VG hinsichtlich einer Schuldenbremse für alle Gebietskörperschaften unterstreicht die Entschlossenheit zur Sicherung der erforderlichen Haushaltsdisziplin. Im Einklang mit den diesbezüglichen Beschlüssen der Staats- und Regierungschefs auf europäischer Ebene bleibt die Zielsetzung einer Verankerung auf Verfassungsebene aufrecht. Im Übrigen soll mit dieser Zielsetzung auch ein deutlicher Beitrag zur Generationengerechtigkeit erbracht werden.

 

Zu 6. und 7.:

Der Rat stellte am 2. Dezember 2009 ein übermäßiges Defizit in Österreich fest und eröffnete ein Verfahren wegen übermäßiger Defizite (ÜD-Verfahren), da Österreich aufgrund der Wirtschaftskrise als eines von mehreren EU-Mitgliedstaaten die Defizitmarke von 3 % des Bruttoinlandsproduktes überschritten hatte. Der letztmögliche Zeitpunkt für die Unterschreitung der 3 % Defizitmarke wurde mit 2013 festgelegt. Am 13. Juli 2010 stellte der Rat in seiner Entscheidung fest, dass Österreich seinen Verpflichtungen nachgekommen ist und somit keine weiteren Schritte im Zuge des ÜD-Verfahrens notwendig sind. Das ÜD-Verfahren gegen Österreich wurde somit ruhend gestellt, solange Österreich den Pfad einhält. Bis jetzt wurden keine finanziellen Sanktionen gegen Österreich verhängt.

 

Zu 8.:

Die Schuldenbremse gelangt ab dem Jahr 2017 zur Anwendung.

 

Zu 9.:

Die diesbezüglichen Entscheidungen bleiben abzuwarten.

 

Zu 11.:

Gemäß den Budgetierungsgrundsätzen, wonach nur jene Ausgaben zu veranschlagen sind, die gemäß bestehender Gesetze bzw. Verträge zur Auszahlung gelangen müssen, sind diese 6 Mrd. EUR weder im BFRG 2012-2015 noch in den beschlossenen BFG 2011 und BFG 2012 abgebildet.

 

Die für weitere Bankenhilfen zur Verfügung stehenden 6 Mrd. EUR beziehen sich auf den freien Rahmen des Finanzmarktstabilitätsgesetzes (FinStaG). Der in § 2 Abs. 4 FinStaG festgelegte Höchstbetrag für Maßnahmen nach diesem Gesetz beträgt 15 Mrd. EUR, welcher zum 31. Oktober 2011 mit 9,021 Mrd. EUR von österreichischen Banken in Anspruch genommen worden war.

 

Zu 12.:

Die Notwendigkeit der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen in Österreich besteht unabhängig vom ESM. Die aktuelle Krise der Eurozone hat die Wichtigkeit nachhaltiger und solider Staatsfinanzen deutlich unterstrichen. Die Kapitaleinzahlungen im Rahmen des ESM wären „Maastricht-neutral“, würden also das neue Budgetziel nicht belasten. Im Übrigen wurde im „Six-Pack“ vereinbart, dass Effekte aus den Schutzschirmen bei der Beurteilung der Einhaltung der EU-Fiskalregeln durch die Mitgliedsstaaten nicht berücksichtigt werden. Es besteht daher weder ein direkter noch ein indirekter Zusammenhang zwischen dem ESM und den für die Zukunft Österreichs unumgänglichen Maßnahmen zur Stabilisierung der öffentlichen Finanzen.

 

Zu 13.:

Es wird auf die Art. 69 bis 78 B-VG verwiesen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.