9729/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.01.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0294-III/4a/2011 |
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Wien, 13. Jänner 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9844/J-NR/2011 betreffend „Raiffeisen – Partner der Salzburger Schulen“ – Sonderprojektförderungen, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 16. November 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Dazu wird auf die Beantwortung der Frage 2 der Parlamentarischen Anfrage Nr. 9838/J-NR/2011 verwiesen. Nach Auskunft des Landesschulrates für Salzburg wurden bisher insgesamt ca. 700 Sonderprojekte gefördert, die aus allen Schularten eingereicht wurden.
Zu Fragen 2 und 3:
Es gibt keine formalen oder inhaltlichen Vorgaben für die Einreichung von Sonderprojekten, grundsätzlich kann jedes Schulprojekt als Sonderprojekt eingereicht werden. Dementsprechend unterscheiden sich die eingereichten Projekte in Umfang, Form, Inhalt und Qualität erheblich. Unabhängig davon kann nach Auskunft des Landesschulrates für Salzburg festgestellt werden, dass im vergangenen Schuljahr die Masse der eingereichten bzw. geförderten Projekte im musisch-kreativen Bereich (zB. Theater- oder Tanzworkshops, Theater- oder Musicalprojekte, Fotoausstellungen usw.) bzw. im sportlich-gesundheitlichen Bereich (zB. Projekte zu Ernährung und Gesundheitsvorsorge, Bewegungstage, Drogenprävention usw.) angesiedelt waren. Unabhängig davon wurden im Laufe des Bestehens des Salzburger Schulsponsorings Projekte aus allen Bereichen des Unterrichtswesens eingereicht und gefördert.
Zu Frage 4:
Seitens des Landesschulrates für Salzburg werden keine Projektförderungsanträge abgewickelt. Der Landesschulrat für Salzburg stellt lediglich seine pädagogisch-didaktische Expertise bei der Beurteilung bzw. Bewertung der Projektanträge zur Verfügung. So kommt nach Auskunft des Landesschulrates für Salzburg insbesondere etwa eine Weiterverfolgung von Projektanträgen, welche sich auf Investitionen oder auf den Aufwand des laufenden Schulbetriebs von Bundesschulen beziehen und erklärtermaßen in die Zuständigkeit des Bundes als Schulerhalter fallen, nicht in Betracht.
Zu Fragen 5 bis 9:
Die gegenständlichen Fragestellungen 5 bis 9 beziehen sich auf die Gestion eines privaten Vereines und nicht auf einen Gegenstand der Vollziehung in Bundessachen durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.
Zu Frage 10:
Dazu wird auf die Beantwortung der Frage 9 der Parlamentarischen Anfrage Nr. 9838/J-NR/2011 verwiesen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.