9731/AB XXIV. GP
Eingelangt am
16.01.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0306-Pr 1/2011 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 9803/J-NR/2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Elmar Mayer und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Besteht ein Antrag auf Aufhebung der Immunität“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Im Oktober 2011 langte im Bundesministerium für Justiz im Zusammenhang mit dem in der Anfrage relevierten Sachverhalt ein unter Bezugnahme auf § 8a Abs. 2 StAG erstatteter Bericht der Oberstaatsanwaltschaft Wien ein, mit dem ein Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien auf Stellung einer Anfrage nach Art. 57 Abs. 3 B-VG vorgelegt wurde. Nachdem dieser Bericht zunächst mit dem Ersuchen um ergänzende Berichterstattung zu einer Detailfrage zurückgestellt wurde, hat das Bundesministerium für Justiz nach Einlangen des aufgetragenen Ergänzungsberichtes das übereinstimmende Vorhaben der staatsanwaltschaftlichen Behörden genehmigend zur Kenntnis genommen.
Wien, . Jänner 2012
Dr. Beatrix Karl