9736/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.01.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0311-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 9824/J-NR/2011

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Zeugenaussagen im Fall Natascha Kampusch“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 15:

Der ständige Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten hat anlässlich seiner Beratungen am 1. Dezember gemäß § 32c GOG beschlossen, die Bundesministerin für Inneres sowie die Bundesministerin für Justiz zu ersuchen, ihm alle Akten und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Entführungsfall Kampusch – ausgenommen zivilrechtliche Akten bzw. Akten betreffend Privatanklagedelikte – zur Einsicht zu übermitteln.

Aufgrund dieses Beschlusses wurde ich mit Schreiben der Präsidentin des Nationalrates vom 2. Dezember 2011 um umgehende Vorlage der angeführten Unterlagen ersucht.

Am 12. Dezember 2011 hat der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, dem die Vorlage mit Erlass aufgetragen wurde, die Akten auf fünf Speichermedien (DVDs) und die Zeugenprotokolle betreffend Natascha Kampusch samt Begleitschreiben dem namhaft gemachten Mitarbeiter der Parlamentsdirektion persönlich gegen Bestätigung ausgefolgt.

Im Hinblick auf die dadurch ermöglichte umfassende parlamentarische Kontrolle und den von mir zu wahrenden Datenschutz, insbesondere Schutz des Privat- und Familienlebens des Entführungsopfers bitte ich um Verständnis, dass ich zur Beantwortung allgemein auf die Beratungsergebnisse des erwähnten ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten verweise.

 

Wien,      . Jänner 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl