9741/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.01.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0316-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 9833/J-NR/2011

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Harald Stefan und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Aufhebung des Denkmalschutzes bei der Villa Seewald“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Das Verfahren ist mir aus dem aus Anlass der Anfrage beauftragten Bericht der Staatsanwaltschaft Wien bekannt geworden; es liegt kein Fall der §§ 8, 8a StAG vor. Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Vergehens nach § 37 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz im Zusammenhang mit der Villa Seewald richtet sich gegen einen Beschuldigten. Dem Verfahren liegt der Vorwurf zu Grunde, dass der Beschuldigte das Dach der Villa ohne entsprechende Bewilligung aufgerissen habe, wodurch es zu erheblichen Wasserschäden gekommen sei. Zu diesem Zeitpunkt war der Denkmalschutz noch nicht aufgehoben.


Ich bitte um Verständnis, dass mir die Beantwortung weiterer Details oder die Offenlegung der Identität des Beschuldigten wegen der Verpflichtung zur Wahrung des Datenschutzes und der Rechte der Verfahrensbeteiligten nicht möglich ist.

 

Wien,       . Jänner 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl