9741/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.01.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0316-Pr 1/2011 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 9833/J-NR/2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Harald Stefan und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Aufhebung des Denkmalschutzes bei der Villa Seewald“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Das Verfahren ist mir aus dem aus Anlass der Anfrage beauftragten Bericht der Staatsanwaltschaft Wien bekannt geworden; es liegt kein Fall der §§ 8, 8a StAG vor. Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Vergehens nach § 37 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz im Zusammenhang mit der Villa Seewald richtet sich gegen einen Beschuldigten. Dem Verfahren liegt der Vorwurf zu Grunde, dass der Beschuldigte das Dach der Villa ohne entsprechende Bewilligung aufgerissen habe, wodurch es zu erheblichen Wasserschäden gekommen sei. Zu diesem Zeitpunkt war der Denkmalschutz noch nicht aufgehoben.
Ich bitte um Verständnis, dass mir die Beantwortung weiterer Details oder die Offenlegung der Identität des Beschuldigten wegen der Verpflichtung zur Wahrung des Datenschutzes und der Rechte der Verfahrensbeteiligten nicht möglich ist.
Wien, . Jänner 2012
Dr. Beatrix Karl