9743/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.01.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0199-I/4/2011

Wien, am 17. Jänner 2012

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen haben am 17. November 2011 unter der Nr. 9872/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend Verwendung der Jubiläumszuwendung als Golden Hand­shake gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Einleitend ist zu betonen, dass Jubiläumszuwendungen nicht als „Golden Hand­shake“ anzusehen sind. Im Bundesdienst stellt die Jubiläumszuwendung eine ge­setzlich normierte Prämie für langjährige Dienstzugehörigkeit dar.

 

Zu den Fragen 1, 3 und 4:

Ø  Wie hoch waren jeweils in den letzten 5 Jahren die insgesamt ausgezahlten Jubi­läumszuwendungen in ihrem Ressort?

Ø  Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts haben jeweils in den letzten 5 Jahren Zahlun­gen in Form von Jubiläumszuwendungen erhalten?


Ø  Wie hoch waren die Jubiläumszuwendungen jeweils in den letzten 5 Jahren im Durchschnitt?

 

Jahr

Summe aller Jubiläumszuwendungen (brutto)

Anzahl der MitarbeiterInnen

2007

€ 205.735,73

31

2008

€ 281.963,42

36

2009

€ 221.835,86

28

2010

€ 392.662,56

39

2011

€ 286.224,35

32

 

Die jährliche Summe setzt sich aus den ausbezahlten Jubiläumszuwendungen der Bediensteten der Zentralstelle und der nachgeordneten Dienststellen zusammen.

 

Zu den Fragen 2 sowie 5 bis 8:

Ø  Aus welchen Gründen wurden jeweils in den letzten 5 Jahren Jubiläumszuwen­dungen ausgezahlt?

Ø  Wie hoch war jeweils in den letzten 5 Jahren die jeweils höchste ausbezahlte Ju­biläumszuwendung?

Ø  Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts, die in den letzten 5 Jahren eine Jubiläums­zuwendung erhalten haben, haben diese im Prinzip als Golden Handshake erhal­ten, d.h. um entweder frühzeitig in Pension zu gehen bzw. um das Ressort zu ver­lassen?

Ø  Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts haben jeweils in den letzten 5 Jahren in einem zeitlichen Naheverhältnis zum Erhalt der Jubiläumszuwendung ihr Dienst­verhältnis beendet?

Ø  Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts sind jeweils in den letzten 5 Jahren in einem zeitlichen Naheverhältnis zum Erhalt der Jubiläumszuwendung in Pension gegan­gen?

 

Im Bundesdienst stellt die Jubiläumszuwendung eine Prämie dar, deren Gewährung gesetzlich mit der zeitlichen Dauer von 25 oder 40 Jahren geleisteter Dienste fixiert ist. Nur ausnahmsweise (bei Tod oder Pensionie­rung zum Regelpensionsalter) genügt eine Dienstzeit von 35 Jahren, um die sonst für 40 Dienstjahre vorgesehene Jubiläumszuwendung zu erhalten. Die Anwendung dieser Ausnahmebestimmung für Fälle der Frühpensionierung ist durch die Dienst­rechtsnovelle 2011 mit 31. Dezember 2011 begrenzt worden.


Die maximale Jubiläumszuwendung gebührt im Ausmaß von vier Monatsbezügen entsprechend der individuellen Einstufung der oder des Bediensteten.

 

Da die große Jubiläumszuwendung bei Erreichung von 40 Dienstjahren gebührt, ist naturgemäß eine Nahebeziehung zum Pensionsantritt gegeben. Für die Variante der vorzeitigen Auszahlung bei mindestens 35 Dienstjahren ist die Pensionierung zum Regelpensionsalter sogar eine Anspruchsvoraussetzung. Darüber hinaus ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Einzelfallaufzählung aufgrund des damit ver­bundenen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwandes Abstand nehme.

 

Mit freundlichen Grüßen