9744/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.01.2012
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.290/0128-I/4/2011 |
Wien, am . Jänner 2012 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen haben am 17. November 2011 unter der Nr. 9873/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verwendung der Jubiläumszuwendung als Golden Handshake gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend ist zu betonen, dass Jubiläumszuwendungen nicht als „Golden Handshake“ anzusehen sind. Im Bundesdienst stellt die Jubiläumszuwendung eine gesetzlich normierte Treueprämie dar.
Zu den Fragen 1 bis 8:
Ø Wie hoch waren jeweils in den letzten 5 Jahren die insgesamt ausgezahlten Jubiläumszuwendungen in ihrem Ressort?
Ø Aus welchen Gründen wurden jeweils in den letzten 5 Jahren Jubiläumszuwendungen ausgezahlt?
Ø Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts haben jeweils in den letzten 5 Jahren Zahlungen in Form von Jubiläumszuwendungen erhalten?
Ø Wie hoch waren die Jubiläumszuwendungen jeweils in den letzten 5 Jahren im Durchschnitt?
Ø Wie hoch war jeweils in den letzten 5 Jahren die jeweils höchste ausbezahlte Jubiläumszuwendung?
Ø Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts, die in den letzten 5 Jahren eine Jubiläumszuwendung erhalten haben, haben diese im Prinzip als Golden Handshake erhalten, d.h. um entweder frühzeitig in Pension zu gehen bzw. um das Ressort zu verlassen?
Ø Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts haben jeweils in den letzten 5 Jahren in einem zeitlichen Naheverhältnis zum Erhalt der Jubiläumszuwendung ihr Dienstverhältnis beendet?
Ø Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts sind jeweils in den letzten 5 Jahren in einem zeitlichen Naheverhältnis zum Erhalt der Jubiläumszuwendung in Pension gegangen?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 9872/J durch den Herrn Bundeskanzler.
Mit freundlichen Grüßen