9744/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.01.2012
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0128-I/4/2011

Wien, am      . Jänner 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen haben am 17. November 2011 unter der Nr. 9873/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend Verwendung der Jubiläumszuwendung als Golden Hand­shake gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Einleitend ist zu betonen, dass Jubiläumszuwendungen nicht als „Golden Hand­shake“ anzusehen sind. Im Bundesdienst stellt die Jubiläumszuwendung eine ge­setzlich normierte Treueprämie dar.

 

Zu den Fragen 1 bis 8:

Ø  Wie hoch waren jeweils in den letzten 5 Jahren die insgesamt ausgezahlten Jubi­läumszuwendungen in ihrem Ressort?

Ø  Aus welchen Gründen wurden jeweils in den letzten 5 Jahren Jubiläumszuwen­dungen ausgezahlt?

Ø  Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts haben jeweils in den letzten 5 Jahren Zahlun­gen in Form von Jubiläumszuwendungen erhalten?

Ø  Wie hoch waren die Jubiläumszuwendungen jeweils in den letzten 5 Jahren im Durchschnitt?


Ø  Wie hoch war jeweils in den letzten 5 Jahren die jeweils höchste ausbezahlte Ju­biläumszuwendung?

Ø  Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts, die in den letzten 5 Jahren eine Jubiläums­zuwendung erhalten haben, haben diese im Prinzip als Golden Handshake er­halten, d.h. um entweder frühzeitig in Pension zu gehen bzw. um das Ressort zu verlassen?

Ø  Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts haben jeweils in den letzten 5 Jahren in einem zeitlichen Naheverhältnis zum Erhalt der Jubiläumszuwendung ihr Dienst­verhältnis beendet?

Ø  Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts sind jeweils in den letzten 5 Jahren in einem zeitlichen Naheverhältnis zum Erhalt der Jubiläumszuwendung in Pension gegan­gen?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 9872/J durch den Herrn Bundeskanzler.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen