9747/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.01.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 13. Jänner 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0366-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9883/J betreffend „Verwendung der Jubiläumszuwendung als Golden Handshake“, welche die Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen am 17. November 2011 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 8 der Anfrage:
Jubiläumszuwendungen sind kein Golden Handshake.
Im Bundesdienst stellt die Jubiläumszuwendung vielmehr eine Prämie bei geleisteten treuen Diensten gemäß § 20 Gehaltsgesetz bzw. § 22 Vertragsbe-dienstetengesetz dar. Die Gründe für die Gewährung einer Jubiläumszuwendung sind somit gesetzlich fixiert und erfordern eine Dienstzeit von 25 bzw. 40 Jahren, in welcher die Bediensteten treue Dienste erbracht haben müssen.
Eine Ausnahmeregelung besteht derzeit gemäß § 20 c Abs. 3 Gehaltsgesetz nur dahingehend, dass die Zuwendung anlässlich des 40jährigen Dienstjubiläums auch bereits nach einer Dienstzeit von mindestens 35 Jahren gebührt, wenn die Bediensteten durch Tod aus dem Dienststand ausscheiden oder gemäß § 13 BDG 1979 oder § 99 RStDG, BGBl. Nr. 305/1961 in den Ruhestand übertreten oder gemäß § 15 oder § 15a, jeweils in Verbindung mit § 236b oder § 236c, gemäß § 15b oder § 15c BDG 1979 oder gemäß § 87 Abs. 1 (in Verbindung mit § 166d oder § 166e) oder § 87a des RStDG in den Ruhestand versetzt werden. Die Anwendung dieser Ausnahmebestimmung für Frühpensionierung wird durch die Dienstrechtsnovelle 2011 mit 31. Dezember 2011 begrenzt.
Die Jubiläumszuwendung bei 40 Dienstjahren gebührt im Ausmaß von vier Monatsbezügen entsprechend der individuellen Einstufung der oder des Bediensteten in dem Monat, in den das Dienstjubiläum fällt. Da die große Jubiläumszuwendung bei Erreichen von 40 Dienstjahren gebührt, ist naturgemäß eine Nahebeziehung zum Pensionsantritt gegeben.
In der nachstehenden Tabelle sind sämtliche Jubiläumszuwendungen aus Anlass von 25jähriger und 40 (35)jähriger Dienstzeit für das gesamte Ressort einschließlich aller nachgeordneten Dienststellen wiedergegeben.
|
Jahr |
Mitarbeiter/innen |
Jahressumme |
|
|
2007 |
130 |
€ |
824.532,65 |
|
2008 |
121 |
€ |
842.457,43 |
|
2009 |
121 |
€ |
803.058,94 |
|
2010 |
115 |
€ |
750.529,58 |
|
2011 |
125 |
€ |
985.013,63 |