9753/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.01.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0179-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 16. Jän. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen und

Kollegen vom 17. November 2011, Nr. 9868/J, betreffend ungeklärter

Budgetposten im Bereich Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 17. November 2011, Nr. 9868/J, teile ich Folgendes mit:

 

Grundsätzlich ist zur Budgetierung des BVA 2012 anzumerken, dass dieser auf Grund von Kontenharmonisierung und Kontenplanverordnung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) bei einigen Positionen mit den Vorjahren nicht mehr direkt vergleichbar ist. Dies betrifft vor allem die Post 7270 aller VA-Ansätze der UT 8 „Aufwendungen“.

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Die Budgetierung orientiert sich am Erfolg 2010 und einer Bedarfserhebung für 2012. Hier werden vor allem Broschüren, Informationsmaterial und Bücher für die Bibliothek verrechnet.


Zu den Fragen 3 und 4:

 

Die Budgetierung orientiert sich am Erfolg 2010. Es wird Vorsorge für Reisen zu Ausschüssen und Räten in Brüssel und Luxemburg, weiters zu internationalen Tagungen und Veranstaltungen zu Themen der Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft getroffen. Im Jahr 2012 ist auf Grund der intensiven Beratungen zu den Reformvorschlägen der GAP 2020 mit einer höheren Sitzungsfrequenz in Brüssel zu rechnen.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Die Budgetierung erfolgte auf Grundlage des vorliegenden Erfolges 2010 und des voraussichtlichen Erfolges 2011. Budgetiert sind die den Agrar- und Umweltattachés zustehenden Auslandszulagen laut Auslandsverwendungsverordnung.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Die Budgetierung erfolgte auf Grundlage des vorliegenden Erfolges 2010 und des voraussichtlichen Erfolges 2011. Hier werden der Essenszuschuss, der Zuschuss zu den Betriebsausflügen und für die Gesundheitsvorsorge verrechnet.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

 

Die Veranschlagung orientiert sich am voraussichtlichen Erfolg 2011. Gegenüber dem Erfolg 2010 bedeutet dies eine Einsparung von rd. € 80.000.

Hier werden Besuche des Bundesministers im Ausland, Betreuung ausländischer Gäste, Tagungen zu landwirtschaftlichen und umweltpolitischen Schwerpunkten, sowie Kongresse verrechnet.

 

Zu den Fragen 11 bis 14, 17, 18 und 31:

 

Die Veranschlagung der Post 7270 „Werkleistungen durch Dritte“ ist bei VA-Ansätzen der UT 8 „Aufwendungen“ mit den Vorjahren nicht mehr direkt vergleichbar. Auf Grund der Kontenharmonisierung und der Kontenplanverordnung des BMF werden hier mehrere Posten zusammengefasst.

 

Diese Post beinhaltet nunmehr z.B. auch die Kosten für die Buchhaltungsagentur, Erstellung des Lageberichtes gem. § 9 LWG, die österreichische Waldinventur, Kosten zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, Forschungsaufträge, Öffentlichkeitsarbeit u.a. Die Veranschlagung orientiert sich am Erfolg 2010 und am voraussichtlichen Erfolg 2011.

1/42008 7270: BVA   2012:    5,615 Mio. €

                        Erfolg 2010:    5,697 Mio. €

1/42038 7270: BVA   2012:    6,199 Mio. €

                        Erfolg 2010:    6,587 Mio. €

1/42048 7270: BVA   2012:    1,547 Mio. €

                        Erfolg 2010:    1,457 Mio. €

 

Zu den Fragen 15 und 16:

 

Auch hier kommt es auf Grund der Kontenharmonisierung zu einem verzerrten Bild. Hier werden Informationsbroschüren und Beratungsunterlagen verrechnet.

 

Zu den Fragen 19 und 20:

 

Bei VA-Ansatz 1/42048, Post 7430 werden die bestehenden Naturwaldreservate sowie der Ausbau der Naturwaldreservate finanziert. Naturwaldreservate sind Waldflächen, die für die natürliche Entwicklung des Ökosystems Wald bestimmt sind und in denen jede unmittelbare Beeinflussung unterbleibt. Für den Verzicht auf jegliche Bewirtschaftung steht den Waldbesitzern eine Entschädigung zu.

 

Zu Frage 21:

 

Die sehr erfolgreiche Initiative „Genuss Region Österreich“ wird jährlich mit € 600.000,- unterstützt. 2011 wurden Budgetmittel in dieser Höhe durch Umschichtungen zur Verfügung gestellt.

 

Zu Frage 22:

 

Auf Grund eines internationalen Abkommens werden für das IUFRO-Sekretariat in Österreich jährlich Kosten in Höhe von € 340.000,- übernommen. 2011 erfolgte dies durch Umschichtungen.

 

Zu den Fragen 23 und 24:

 

Auch hier wurden 2011 die Ausgaben durch Umschichtungen bzw. Rücklagenentnahmen bedeckt. Gegenüber dem Erfolg 2010 in Höhe von 2,377 Mio. € kommt es in diesem Bereich zu einer Einsparung von rd. 1,209 Mio. €.


Zu den Fragen 25 und 26:

 

Der Beratervertrag mit den Landwirtschaftsammern Österreichs wurde mit 7,8 Mio. € eingefroren. Die forstliche Beratung gemäß Punkt 2.7.6 der „Richtlinie für die Förderung forstlicher Maßnahmen aus Bundesmittel“ in Höhe von € 400.000,- wird gesondert ausgewiesen. Dabei handelt es sich um einen Personalkostenzuschuss für forstliche Beratungskräfte. Gegenüber dem Erfolg 2010 kommt es im gesamten Ansatz zu einer Einsparung in Höhe von 0,9 Mio. €.

 

Zu den Fragen 27 und 28:

 

Die Mittel sind für qualitätsverbessernde Maßnahmen in der Tierzucht, Tierhaltung und Tiergesundheit vorgesehen. Diese Förderungsmaßnahmen sollen mithelfen, die tierischen Produkte in ihrer Qualität weiter zu verbessern. Hygiene und Gesundheitsprogramme erfordern einen höheren Mitteleinsatz.

 

Zu Frage 29:

 

Die Budgetierung wurde dem geänderten Antragsverhalten angepasst.

 

Zu Frage 30:

 

 

Zu den Fragen 32, 33 und 36:

 

Unter der „Technischen Hilfe, Überweisung an die AMA“ werden Aufwendungen für die Programmumsetzung im Bereich der Evaluierung, des Monitorings und des Netzwerkes finanziert, hingegen erfolgt bei „Technische Hilfe, EU“ die Abgeltung des verwaltungstechnischen Aufwandes, der für die Abwicklung der ländlichen Entwicklung entsteht. Bei VA-Ansatz 1/42408 wird der steigende EU-Anteil budgetiert. Bei VA-Ansatz 1/42418 wird die Kofinanzierung des Bundes veranschlagt.


Zu den Fragen 34 und 35:

 

Es hat sich herausgestellt, dass der Mittelbedarf vor allem in den Achsen 3 und 4 mit zeitlicher Verzögerung eintritt. Die ELER-Umsetzungsstände liegen dort unter 40 %, während in der Achse 1 bereits beinahe 70 % der ELER-Mittel absorbiert wurden. Das heißt, die Mittel fließen in den Achsen 3 und 4 deutlich langsamer ab. Der Abfluss wird sich mehr in den Ausfinanzierungszeitraum bis 2015 verlagern. Daher können jetzt im Budget 2012 Reduktionen bei den ELER-Mitteln vorgenommen werden.

 

Die entsprechende Programmänderung wurde vom Begleitausschuss des Programms im Dezember 2011 beschlossen und anschließend der Europäischen Kommission vorgelegt.

 

Zu den Fragen 37 und 38:

 

Bei den sonstigen Miet- und Pachtzinsen kommt es auf Grund des neu angemieteten Holz- und Technologiezentrums der Höheren Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft in Bruck an der Mur zu erhöhten Kosten.

 

Zu den Fragen 39 bis 42:

 

Die Erhöhung der Mieten und Betriebskosten an die BIG ergeben sich durch den Umbau und die Erweiterung des Schul- und Internatsgebäudes der Höheren Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft in Bruck an der Mur (bisher angemietete Fläche 6.660 m², neue Mietfläche 14.048 m²). Diese Erweiterung wirkt sich analog auf die Betriebskosten aus.

 

Zu Frage 43:

 

Bei VA-Ansatz 2/42304 können 25 % der Beträge, die sich aus der Nichteinhaltung anderweitiger Verpflichtungen gem. VO (EG) Nr. 1782/2003 ergeben, vom Mitgliedstaat einbehalten werden, die bei Post 8810 verrechnet werden. 2011 wurden diese Einnahmen versehentlich nicht veranschlagt.

 

Zu Frage 44:

 

Hier werden verfallene Sicherheiten aus der Lizenzverwaltung verbucht.

Die Höhe der Budgetierung erfolgt auf Grund von Schätzungen und orientiert sich auch am Erfolg des Jahres 2010.


Zu Frage 45:

 

Der Anstieg erklärt sich aufgrund der getätigten Investitionen an den Schulstandorten Wieselburg, Klosterneuburg, Raumberg-Gumpenstein, Schönbrunn, Elmberg, St. Florian und der daraus resultierenden Finanzierungskosten (Kapital- und Zinszahlungen, Mieten an die BIG). Es entsteht aber auch für 2012 weiterer Instandhaltungsbedarf an den übrigen Dienststellen, da der Schul- und Internatsaus- und -umbau noch nicht abgeschlossen ist. Zusätzlich erhöhen sich auch die Ausgaben im Bereich der Schülerheime und Lehrbetriebe.

 

Der Bundesminister: