9756/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.01.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/270-PMVD/2011                                                                                        13. Jänner 2012

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 17. November 2011 unter der Nr. 9885/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Rechtsextremismus und der Ball des Wiener Korporationsringes" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend möchte ich festhalten, dass Abordnungen des Bundesheeres sowie einzelne Soldaten in Uniform gem. § 34 der Allgemeine Dienst­vorschriften für das Bundesheer (ADV) auf Einladung der Veranstalter an Veranstaltungen des Bundes, der Länder oder Gemeinden teilnehmen oder mitwirken dürfen. An anderen Veranstaltungen dürfen Soldaten in Uniform nur mit Bewilligung des zuständigen Militärkommandanten teilnehmen. Darüber hinaus darf diese Bewilligung nur dann erteilt werden, wenn die Veranstaltung keinen parteipolitischen Charakter trägt und erwartet werden kann, dass sie einen solchen auch nicht durch die Veranstalter erhält. Nicht unerwähnt möchte ich lassen, dass für Wehrpflichtige des Miliz- und des Reservestandes im Sinne der Ausführungen des Wehrgesetzes 2001 eine ähnliche Regelung gilt.

Zu den Fragen 1, 9 bis 11(1.), 12 bis 15, 17, 19, 21 und 23:

Nein.

Zu 2:

Ich werde den Militärkommandanten von Wien anweisen, dass er die Teilnahme in Uniform untersagt.

Zu 2a:

Entfällt.

Zu den Fragen 3 bis 8, 11, 16, 18, 20, 22, 24 bis 26:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts, ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von der Beantwortung absehe.