9764/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.01.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
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Wien, am . Dezember 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Podgorschek und andere Abgeordnete haben am 17. November 2011 unter der Nr. 9882/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verwendung der Jubiläumszuwendung als Golden Handshake gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 sowie 3 und 4:
Ø Wie hoch waren jeweils in den letzten 5 Jahren die insgesamt ausgezahlten Jubiläumszuwendungen in Ihrem Ressort?
Ø Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts haben jeweils in den letzten 5 Jahren Zahlungen in Form von Jubiläumszuwendungen erhalten?
Ø Wie hoch waren die Jubiläumszuwendungen jeweils in den letzten 5 Jahren im Durchschnitt?
Ab dem 1. Jänner 2007 bis zum Einlangen der Anfrage erhielt in meinem Ministerium inklusive nachgeordnete Dienststellen die folgende Anzahl an Mitarbeiter/innen eine Jubiläumszuwendung im Gesamtbetrag von:
Jahr: MA Betrag
2007 62 EUR 539.863,48
2008 62 EUR 539.985,34
2009 65 EUR 620.855,36
2010 60 EUR 703.495,91
2011 57 EUR 518.243,10
Zu den Fragen 2 und 5 bis 8:
Ø Aus welchen Gründen wurden jeweils in den letzten 5 Jahren Jubiläumszuwendungen ausgezahlt?
Ø Wie hoch war jeweils in den letzten 5 Jahren die jeweils höchste ausbezahlte Jubiläumszuwendung?
Ø Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts, die in den letzten 5 Jahren eine Jubiläumszuwendung erhalten haben, haben diese im Prinzip als Golden Handshake erhalten, d.h. um entweder frühzeitig in Pension zu gehen bzw. um das Ressort zu verlassen?
Ø Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts haben jeweils in den letzten 5 Jahren in einem zeitlichen Naheverhältnis zum Erhalt der Jubiläumszuwendung ihr Dienstverhältnis beendet?
Ø Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts sind jeweils in den letzten 5 Jahren in einem zeitlichen Naheverhältnis zum Erhalt der Jubiläumszuwendung in Pension gegangen?
Die Gründe für die Gewährung einer Jubiläumszuwendung sind gesetzlich fixiert.
Die maximale Jubiläumszuwendung gebührt im Ausmaß von vier Monatsbezügen entsprechend der individuellen Einstufung der oder des Bediensteten.