9771/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.01.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 17. Jänner 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0384-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9975/J betreffend „Aufzugskartell - Illegale Preisabsprachen - Schadenersatz“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 23. November 2011 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) hat derzeit mit folgenden Unternehmen Wartungsverträge für Aufzugsanlagen abgeschlossen, für die im Jahr 2010 rund € 1,54 Mio. aufgewendet wurden:
- Haushahn
- Doppelmayr
- Schindler
- Otis
- Kone
- ThyssenKrupp Austria
- Weigl
- Salzburger Aufzugsdienst
- Lifttechnik
- Facility S+S Aufzugstechnik
- Omega
- Kogler
- Schmitt & Sohn
- K+L
- sowie 20 Kleinunternehmen
Aufgrund der Komplexität und Anzahl der Aufzugsanlagen ist eine detaillierte Aufschlüsselung der Beträge nicht möglich. Zudem wäre ein unmittelbarer Vergleich der Werte einzelner Wartungsanbieter nur unter gleichzeitiger Berücksichtigung des jeweiligen Wartungsumfanges sowie der Frage, ob es sich um Vollwartung oder Grundwartung handelt, mithin letztlich herunter gebrochen auf die Einzelanlage, schlüssig.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Von den rund 1.800 Aufzugsanlagen im Eigentum der BIG (Personen- und Lastenaufzüge) wurden bisher 930 Anlagen auf den Wartungsvertrag der BBG umgestellt.
Die übrigen Aufzugsanlagen wurden noch nicht umgestellt, da entweder der Wartungsvertrag der BBG wirtschaftlich teurer als der ursprüngliche Wartungsvertrag ist oder es andere vertragliche Bindungen, wie z.B. aus Gewährleistung oder laufenden Betriebsführungsverträgen, gibt. Je nach dem Auslaufen dieser bestehenden Bindungen sind in den nächsten Jahren weitere Umstellungen geplant.
Antwort zu den Punkten 4 bis 8 der Anfrage:
Die Finanzprokuratur hat für die BIG, den Bund und die Internationale Amtssitz und Konferenzzentrum Wien AG gemeinsam Klage gegen die Otis GmbH, die Schindler Liegenschaftsverwaltungs GmbH, die Schindler Aufzüge- und Fahrtreppen GmbH, die Kone AG und die Thyssenkrupp Aufzüge Gesellschaft m.b.H. über einen Betrag von € 21.676.983,54 s. A. eingebracht.
Das Verfahren des Bundes und der BIG ruht derzeit, da im Sinne einer Kosten- und Risikominimierung zunächst das Ergebnis eines vergleichbaren Prozesses abgewartet wird.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Gemäß Art. 11 Abs. 1 Z 3 B-VG ("Volkswohnungswesen") iVm § 29 WGG "unterliegt die behördliche Überwachung der gesamte(n) Geschäftsführung gemeinnütziger Bauvereinigungen" den Landesregierungen. Dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend kommt hingegen ausschließlich die legistische Zuständigkeit für das WGG zu. Aus diesem Grund betrifft diese Frage keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.
Davon unabhängig ist bekannt, dass eine Reihe von gemeinnützigen Bauvereinigungen bereits gerichtliche Schritte eingeleitet hat, wobei es einerseits um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und andererseits um die Reduktion laufender Wartungskosten geht.