9773/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/1200-II/BK/3.4/2011

Wien, am      . Jänner 2012

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Josef Auer, Genossinnen und Genossen haben am 18. November 2011 unter der Zahl 9903/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Österreich ist keine Insel der Seligen – Zwangsprostitution und Sex-Inserate“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nein


Zu Frage 2:

In Sex-Inseraten scheinen meist keine vollständigen Personendaten und Orte der Prosti-tutionsausübung auf. Sie beinhalten oftmals lediglich den Arbeitsnamen der Sexdienst-leisterinnen, Angaben zum angebotenen Service und eine Kontakttelefonnummer. Nach der derzeit gültigen Rechtslage wird für eine Ausforschung des Anschlussinhabers nach § 53 Abs. 3a Sicherheitspolizeigesetz jedoch eine konkrete Gefahrensituation oder ein ge-fährlicher Angriff bzw. nach § 90 Abs. 7 Telekommunikationsgesetz der konkrete Verdacht einer Straftat benötigt. Diese Voraussetzungen treffen aber nicht pauschal für sämtliche Sex-inserate zu, wodurch generelle Überprüfungen nicht möglich sind.

 

 

 

Zu den Fragen 3 bis 8:

Auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage 9904/J durch das Bundesministerium für Justiz wird verwiesen. Zudem sind Meinungen und Einschätzungen nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.