9773/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.01.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1200-II/BK/3.4/2011
Wien, am . Jänner 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Josef Auer, Genossinnen und Genossen haben am 18. November 2011 unter der Zahl 9903/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Österreich ist keine Insel der Seligen – Zwangsprostitution und Sex-Inserate“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein
Zu Frage 2:
In Sex-Inseraten scheinen meist keine vollständigen Personendaten und Orte der Prosti-tutionsausübung auf. Sie beinhalten oftmals lediglich den Arbeitsnamen der Sexdienst-leisterinnen, Angaben zum angebotenen Service und eine Kontakttelefonnummer. Nach der derzeit gültigen Rechtslage wird für eine Ausforschung des Anschlussinhabers nach § 53 Abs. 3a Sicherheitspolizeigesetz jedoch eine konkrete Gefahrensituation oder ein ge-fährlicher Angriff bzw. nach § 90 Abs. 7 Telekommunikationsgesetz der konkrete Verdacht einer Straftat benötigt. Diese Voraussetzungen treffen aber nicht pauschal für sämtliche Sex-inserate zu, wodurch generelle Überprüfungen nicht möglich sind.
Zu den Fragen 3 bis 8:
Auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage 9904/J durch das Bundesministerium für Justiz wird verwiesen. Zudem sind Meinungen und Einschätzungen nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.