9779/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0182 -I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 17. JAN. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Michael Schickhofer,

            Kolleginnen und Kollegen vom 18. November 2011, Nr. 9912/J/J,

            betreffend Gentechnik im Grazer Botanischen Garten

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Michael Schickhofer, Kolleginnen und Kollegen vom 18. November 2011, Nr. 9912/J, teile ich Folgendes mit:

 


Zu den Fragen 1 bis 24 und 33 bis 35:

 

Die Kompetenz für universitäre Gentechnikversuche fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW). Es wird auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 9913/J durch den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung verwiesen.

 

Zuständig für Genehmigungen für Arbeiten mit GVO zu Forschungszwecken ist das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMFW) gemäß Gentechnikgesetz, auch wenn die Hauptzuständigkeit für das Gesetz beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) liegt. Bei den beschriebenen Aktivitäten der Universität Graz handelt es sich weder um einen GVO-Freilandanbau noch Freisetzungsversuch von GVO. Es geht vielmehr um Arbeiten mit GVO in einem geschlossenen System. Ein unmittelbarer Bezug zu Österreichs Landwirtschaft ist nicht gegeben. Auch liegen keine Informationen über Beteiligungen von Pharma-, Gentechnik- und Saatgutkonzernen an solchen Versuchen vor.

 

 

Zu den Fragen 25 bis 27:

 

Für die Genehmigung von Freisetzungsversuchen mit Pflanzen und Tieren sowie das Inverkehrbringen ist als Gentechnikbehörde das BMG zuständig. Das Inverkehrbringen ist in Österreich basierend auf den Verbotsverordnungen des BMG verboten. In den 1990-er Jahren wurden einige Anträge für Freisetzungsversuche beim BMG gestellt, diese aber letztendlich nicht durchgeführt (Zurückziehung der Anträge, ablehnende Bescheide). Nach derzeitigem Wissenstand wurden keine weiteren Anträge vorgelegt. 

 

Zu den Fragen 28 bis 30:

 

Seitens des BMLFUW wurden keine Mittel für die Plattform „Dialog Gentechnik“ vergeben.

 

Zu den Fragen 31 und 32:

 

Im laufenden Programm für Forschung und Entwicklung im Lebensministerium PFEIL15 (2011 – 2015) ist ein Schwerpunktbereich der Biologische Landbau.


Das BMLFUW unterstützt ausschließlich Forschungsarbeiten betreffend „Risikoforschung im Bezug auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO)“. Diese Forschungsprojekte werden gemeinsam mit dem BMG beauftragt.

 

Im PFEIL15 ist ein Schwerpunktbereich Gefährdungspotentiale und deren Vermeidung enthalten. Der Jahresmitteleinsatz (Auftragsforschung) von € 380.000,00 in PFEIL10 soll in PFEIL15 auf € 460.000,00 angehoben werden.

 

Das BMLFUW hat gemeinsam mit dem BMG im Ständigen Agrarforschungsausschuss SCAR eine Collaborative Working Group (CWG) zur Risikoforschung Gentechnik angeregt und implementiert. Damit wird eine Vernetzung auf EU Ebene sicher gestellt.

 

Zu Frage 36:

 

Das BMLFUW bedient sich der Expertisen internationaler Wissenschafter und nutzt den Diskussionsprozess in der CWG Risikoforschung Gentechnik.

 

 

Zu Frage 37:

 

Das BMLFUW plant über die noch im Jahre 2012 laufenden Forschungsprojekte hinaus (Verpflichtungen 2012 € 38.012,00) weitere neu zu beauftragende Forschungsprojekte gemeinsam mit dem BMG. Dafür wird ein Finanzierungsanteil von € 100.000,00 in Aussicht genommen.

 

Der Bundesminister: