979/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0029 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 17. APR. 2009

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Vilimsky, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 25. Februar 2009, Nr. 1065/J, betreffend

                        Kosten der Regierungsklausur

                       

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen vom 25. Februar 2009, Nr. 1065/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

 

Die Beantwortung der oben genannten Fragen ist der untenstehenden Aufstellung zu entnehmen:

 

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Hinsichtlich des derzeit geltenden Budgetprovisoriums wird auf die Regelung gemäß Artikel 51a Abs. 4 B-VG verwiesen, demnach ist der Bundeshaushalt nach den Bestimmungen des zuletzt beschlossenen Bundesfinanzgesetzes, somit dem BFG 2008, zu führen.

 

Mit dem Inkrafttreten der 1. Etappe der Haushaltsrechtsreform (01. Jänner 2009) sieht die Übergangsbestimmung des § 101 Abs. 14 des Bundeshaushaltsgesetzes für den Fall des automatischen Budgetprovisoriums vor, dass der Bundeshaushalt in der ab 01. Jänner 2009 geltenden, neuen Gliederung vollzogen wird.

 

Die Verrechnung der Kosten von Regierungsklausuren erfolgt bei den Sachausgaben, „Unterteilung 8 – Aufwendungen (Ermessensausgaben)“ der Untergliederung 42 „Land-, Forst- und Wasserwirtschaft“  bzw. der Untergliederung 43 „Umwelt“.

 

Der Bundesminister: