979/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.04.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0029 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 17. APR. 2009

Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Vilimsky, Kolleginnen
und Kollegen vom 25. Februar 2009, Nr. 1065/J, betreffend
Kosten der Regierungsklausur
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen vom 25. Februar 2009, Nr. 1065/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Die Beantwortung der oben genannten Fragen ist der
untenstehenden Aufstellung zu entnehmen:
Zu den Fragen 7 und 8:
Hinsichtlich des derzeit geltenden Budgetprovisoriums wird auf die Regelung gemäß Artikel 51a Abs. 4 B-VG verwiesen, demnach ist der Bundeshaushalt nach den Bestimmungen des zuletzt beschlossenen Bundesfinanzgesetzes, somit dem BFG 2008, zu führen.
Mit dem Inkrafttreten der 1. Etappe der Haushaltsrechtsreform (01. Jänner 2009) sieht die Übergangsbestimmung des § 101 Abs. 14 des Bundeshaushaltsgesetzes für den Fall des automatischen Budgetprovisoriums vor, dass der Bundeshaushalt in der ab 01. Jänner 2009 geltenden, neuen Gliederung vollzogen wird.
Die Verrechnung der Kosten von Regierungsklausuren erfolgt bei den Sachausgaben, „Unterteilung 8 – Aufwendungen (Ermessensausgaben)“ der Untergliederung 42 „Land-, Forst- und Wasserwirtschaft“ bzw. der Untergliederung 43 „Umwelt“.
Der Bundesminister: