9790/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
|
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Jänner 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Zanger und weitere Abgeordnete haben am 18. November 2011 unter der Nr. 9937/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend rechtlicher Mängel von Managerbezügen der ASFINAG Autobahn Service GmbH Nord gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Ø Warum wich die ASFINAG Autobahn Service GmbH Nord bei der Gestaltung des Managervertrags von den Bestimmungen des Bundes ab?
Ø Warum wurden die Grundsätze der Corporate Governance betreffend Offenlegung und Transparenz nicht umgesetzt?
Ø Warum erfolgte die Begrenzung des variablen Bezugsanteils nicht mit einem Prozentsatz des Gesamtjahresbezugs, sondern mit einem Absolutbetrag?
Ø Warum entsprachen die Pensionsregelungen zwar im Wesentlichen, jedoch nicht vollständig den Vorgaben der Vertragsschablonenverordnung des Bundes?
Bei der ASFINAG Autobahn Service GmbH Nord besteht keine direkte Beteiligung des bmvit.