9794/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

                                                                                                                                                           

 

 

 

GZ: BMASK-40001/0002-IV/B/4/2012

 

Wien, 16.01.2012

 

 

 

Betreff:

Parlament;

Parlamentarische Anfrage des Abg. Öllinger u.a.

betr. die Einkommensstruktur der PflegegeldbezieherInnen, Nr. 10182/J

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10182/J des Abgeordneten Öllinger u.a. wie folgt:

 

Vorweg möchte ich bemerken, dass das Pflegegeld unabhängig vom Einkommen und Vermögen geleistet wird und daher weder von den für das Pflegegeld zuständigen Entscheidungsträgern noch von meinem Ressort Daten über die Einkommenshöhe ermittelt werden. Die für die Beantwortung der Anfrage verwendeten Daten stammen aus der Lohnsteuerstatistik 2009 der Statistik Austria und umfassen PflegegeldbezieherInnen nach dem Bundes- und den Landespflegegeldgesetzen; aktuellere Lohnsteuerstatistiken der Statistik Austria liegen noch nicht vor.


Frage 1 und 2:

 

Im Jahr 2009 gab es 1 PflegegeldbezieherIn mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von mindestens 1 Mio. Euro.

 

Frage 3:

 

Im Jahr 2009 hatten insgesamt 77.120 PflegegeldbezieherInnen ein jährliches Bruttoeinkommen bis zu € 8.000,-.

 

Frage 4:

 

Im Jahr 2009 hatten insgesamt 123.919 PflegegeldbezieherInnen ein jährliches Bruttoeinkommen zwischen € 8.000,- und € 11.999,-.

 

Frage 5:

 

Im Jahr 2009 hatten insgesamt 168.390 PflegegeldbezieherInnen ein jährliches Bruttoeinkommen zwischen € 12.000,- und € 24.999,-.

 

Frage 6:

 

Im Jahr 2009 hatten insgesamt 47.176 PflegegeldbezieherInnen ein jährliches Bruttoeinkommen zwischen € 25.000,- und € 39.999,-.

 

Frage 7:

 

Im Jahr 2009 hatten insgesamt 9.153 PflegegeldbezieherInnen ein jährliches Bruttoeinkommen zwischen € 40.000,- und der Höchstbemessungsgrundlage von € 56.280,-.

 

Frage 8:

 

Im Jahr 2009 hatten insgesamt 5.031 PflegegeldbezieherInnen ein jährliches Bruttoeinkommen über der Höchstbemessungsgrundlage.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Rudolf Hundstorfer