9796/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0183-I/4/2011

Wien, am 18. Jänner 2012

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. November 2011 unter der Nr. 9940/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend rechtliche Mängel von Managerbezügen der ORF-Enterprise GmbH gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø  Warum wich die ORF-Enterprise GmbH bei der Gestaltung des Managervertrages von den Bestimmungen des Bundes ab?

Ø  Warum wurden die Grundsätze der Corporate Governance betreffend Offenle­gung und Transparenz nicht umgesetzt?

Ø  Warum war das Anstellungsverhältnis nicht auf längstens fünf Jahre befristet?

Ø  Warum waren Sitzungsgelder von der Abführung an die ORF-Enterprise GmbH ausgenommen?

 

In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des


Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer, B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständlichen Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb meiner politischen Verantwortung. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellati­onsrecht umfasst.

 

Mit freundlichen Grüßen