980/AB XXIV. GP

 
Eingelangt am 17.04.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0034 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 17. APR. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Huber, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 26. Februar 2009, Nr. 1074/J, betreffend der

                        Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen als

                        Futtermittel in Österreich

                       

                       

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen vom 26. Februar 2009, Nr. 1074/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1, 7, 8 und 14:

 

Bei den genannten Importen handelt es sich hauptsächlich um Sojaextraktionsschrot. Dieser ist in ganz Europa das gefragteste Eiweißfuttermittel, das nur begrenzt durch andere Futtermittel-Ausgangserzeugnisse in der Tierernährung ersetzt werden kann. Es wird hauptsächlich im Mischfutter für Schweine und Geflügel verwendet.

Jedenfalls kommen keine 600.000 t GVO in Form von Fleisch, Milch und Eiern auf die Teller, da in den besagten Lebensmitteln GVO niemals nachgewiesen wurden.

Es werden Anstrengungen unternommen, verstärkt GVO-freie Futtermittel am österreichischen Markt anzubieten. So wurde inzwischen mit der Einführung der Bioethanolproduktion in Österreich der Bezug eines neuen Eiweißfuttermittels (DDGS) ermöglicht. Zahlreiche Fütterungsstudien belegen, dass es sehr gut für die Wiederkäuerfütterung geeignet ist.

Die regelmäßige Untersuchung von Saatgut im Rahmen der Saatgut-Gentechnikverordnung garantiert außerdem, dass die pflanzlichen Ausgangsprodukte aus heimischer Produktion für die Futtermittelproduktion weiterhin GVO-frei sind.

 

Zu den Fragen 2 bis 4, 9 und 10:

 

Nach dem bisherigen Wissensstand sind Lebensmittel (Fleisch, Milch, Eier) nicht genetisch verändert, wenn sie mit Hilfe genetisch veränderter Futtermittel hergestellt wurden. Es sind keine Spuren von transgener DNA (GVO) nachweisbar. Tierische Lebensmittel sind daher nicht gentechnisch verunreinigt, selbst wenn sie aus einer nicht gentechnikfreien Fütterung stammen.

Bei Bio-Lebensmitteln oder als „gentechnikfrei“ gekennzeichneten Lebensmitteln (gemäß Codex-Richtlinie zur Gentechnikfreiheit) ist der Einsatz von Gentechnik im gesamten Herstellungsprozess untersagt.

Hinsichtlich Nahrungsmittelkontrolle und Verbrauchergesundheit darf auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Gesundheit hingewiesen werden.

 

Zu den Fragen 5, 6, 20 und 21:

 

Die Aussage, Österreich unterstütze die „internationale Gen-Lobby“ ist keinesfalls zutreffend. In diesem Zusammenhang wird auf die jahrelangen Aktivitäten der österreichischen Bundesregierung zur Aufrechterhaltung der österreichischen Schutzmassnahmen für einen GVO-freien Anbau und auf den zuletzt gemeinsam von allen Parteien getragenen Entschließungsantrag betreffend die Beibehaltung der österreichischen Gentechnik-Anbauverbote verwiesen.

Der parlamentarische EU-Unterausschuss des österreichischen Parlaments nahm weiters einstimmig eine Ausschuss-Feststellung an, in der sich die Abgeordneten dafür aussprechen, das Gentechnik-Anbauverbot in Österreich vehement zu verteidigen.

Es wird festgehalten, dass in Österreich alle Anstrengungen zur Absicherung des GVO-freien Anbaus unternommen werden (Gentechnik-Vorsorge-Gesetze der Länder, Saatgut-Gen­technik-VO, Importverbote usw.). Die bereits von meinem Vorgänger initiierte Charta für Gentechnikfreiheit unterstützt die Schaffung gentechnikfreier Regionen (www.gentechnik­freiheit.at).

 

 

Zu Frage 11:

 

Nach Österreich wurden 2008 ca. 540.000 t Sojaschrot und andere Sojaprodukte (ganze Bohne oder Sojamehl) importiert (Stand März 2009, Statistisches Zentralamt).

Davon wurden - laut Auskunft der größten Futtermittelhändler - 58.525 t als „nicht kennzeichnungspflichtige“ Ware (bis 0,9% Kontamination) in Verkehr gebracht.

 

Zu Frage 12:

 

Die von der AMA in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie (siehe Machbarkeitsstudie 2005: www.ages.at) ergab, dass man in der Schweine- und Geflügelfütterung bei Aufrecht­erhaltung der Leistung und Gesundheit der Tiere auf Soja nicht verzichten kann. Der Anbau aus der heimischen Produktion und aus der EU ist nicht ausreichend um den Bedarf zu sättigen.

 

Zu Frage 13:

 

Es gibt hier keine Profiteure, sondern die Konsumenten in Österreich werden dadurch ausreichend mit heimischem Schweine- und Geflügelfleisch versorgt. Im anderen Fall gäbe es ein Bauernsterben und das Fleisch müsste importiert werden.

 

Zu Frage 15:

 

Ich darf in diesem Zusammenhang auf den österreichischen Erfolg im Agrarministerrat am 2. März 2009 hinweisen. Eine überwältigende Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützte Österreich bei seinem Anliegen, GVO für Zwecke des Anbaus auch weiterhin für die Vermarktung in Österreich zu verbieten. Nachdem das österreichische Gentechnik-Anbau­verbot derart erfolgreich verteidigt werden konnte, wird Österreich sich dafür einsetzen, dass Selbstbestimmungsrecht der Regionen beim GVO-Anbau im EU-Recht zu verankern.

 

Zu Frage 16:

 

Es gibt derzeit keine ausreichenden Alternativen zu der Verfütterung von GVO-Soja. Mit dem Anbau der Bioethanolproduktion werden neue Eiweißfuttermittelquellen geschaffen.

 


Zu Frage 17:

 

Derartige Erhebungen sind nicht bekannt.

 

Zu den Fragen 18 und 19:

 

Haftungsregelungen zur Geltendmachung der Verantwortung des Unternehmers bei Gesundheitsschäden werden im Produkthaftungs-, Umwelthaftungs- und Gentechnikgesetz geregelt.

 

Der Bundesminister: