Eingelangt am 18.01.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0324-Pr 1/2011 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
zur Zahl 9914/J-NR/2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Versetzung von Richter Mag. Ulrich P. ins Bundesministerium für Justiz“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Der in der Anfrage angeführte Sachverhalt ist nicht korrekt. Aus rechtlichen Gründen wäre die Versetzung eines Richters/einer Richterin in die Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz auch gar nicht möglich, insbesondere nicht im Disziplinarweg.
Zu 6:
Mein gesamter Stab an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bundesministerium für Justiz ist weit über die Ressortgrenzen hinaus bekannt dafür, engagiert, genau, verlässlich und auf höchstem fachlichen Niveau zu arbeiten. Es gibt nicht den geringsten Anlass, parteipolitischen Missbrauch zu vermuten.
Wien, . Dezember 2011
Dr. Beatrix Karl