9805/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0325-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 9916/J-NR/2011

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „der Tätigkeit Alexander van der Bellens als
‚Uni-Beauftragter’ – mögliche strafrechtliche Relevanz“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption langte eine Anzeige des Parlamentsklubs des BZÖ wegen der in der Anfrage geschilderten Vorwürfe ein. Die Anzeige wurde zur weiteren Bearbeitung gemäß § 20a Abs. 1 StPO iVm § 25 Abs. 1 und 6 StPO an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft Wien abgetreten. Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Verfahren mit Verfügung vom 29. Dezember 2011 gemäß § 190 Z 2 StPO eingestellt und hievon den Rechtsschutzbeauftragten verständigt (§ 194 Abs. 3 Z 2 StPO).

 

Wien,      . Jänner 2012

 

Dr. Beatrix Karl